beebuzz media Berlin GmbH
Same addressComputer consultancy activities
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Renè Wienholtz since 3/10/2021 | Board Member |
Ilko Thun since 8/26/2019 | Board Member |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
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Official financial statements and annual reports
LOOM Impact AG (vormals: Skalis Asset Management AG)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht1 Grundlagen der LOOM Impact AG 1.1 Organisatorische und rechtliche Struktur Die LOOM Impact AG (LOOM) ist ein deutscher Finanzdienstleister mit Registersitz in München. Zum 31.12.2020 besitzt die Gesellschaft die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für folgende Finanzdienstleistungen
war im Geschäftsjahr 2020 in diesen Bereichen aber übergangsweise nicht operativ tätig. Die im Laufe des Jahres 2018 angestoßene und aufgrund der Kapital- und Liquiditätssituation notwendige Neuorientierung der Gesellschaft konnte in 2020 abgeschlossen werden. Dies führte im Verlauf zum Ausstieg des Hauptaktionärs, zur Umfirmierung von SKALIS Asset Management AG in LOOM Impact AG und zum Einstieg eines Ankerinvestors über die im vierten Quartal umgesetzte Kapitalerhöhung. Das erklärtes Ziel der Gesellschaft, im zweiten Quartal 2020 als werteorientierter Impact Finance Boutique neu zu starten, wurde, mit einer in der Coronakrise begründeten zeitlichen Verzögerung, in Q3 2020 erreicht. Ihre inländische Geschäftsanschrift hat die Gesellschaft mit Registereintrag vom 10.03.2021 nach Berlin verlegt. Registersitz bleibt weiterhin das Registergericht in München. Aktionäre der LOOM sind die Omnipotence Ventures GmbH (43,25 %), die RoSaMaMi Verwaltungsgesellschaft mbh (43,25 %) und die Pandion Innovation for Impact GmbH (13,50 %). Der Abschluss 2020 wird in keinen Konzernabschluss einbezogen. 1.2 Geschäftsmodell Nachdem in 2019 das ursprüngliche Geschäftsmodell der LOOM auf Basis des aktiven Managements von Multi Asset Fonds endgültig aufgegeben wurde, konnte im Anschluss an den Eigentümerwechsel Anfang Q2 2020, die geplante, (alt-) lastenfreie Neuausrichtung umgesetzt werden. So wurden, innerhalb des Gesamtthemas Impact Financial Services, die Geschäftsfelder Impact Investment Banking & Fund Services sowie Impact Communication definiert und konnten in der zweiten Jahreshälfte 2020 erste Beratungsmandate in den Bereichen realisiert werden. Für Impact Communication wurde die Betaversion der LOOMPACT Plattform zur webbasierten Kommunikation von Nachhaltigkeitszielen entwickelt und verprobt, so dass, trotz Corona-Einschränkungen, die Gesamtentwicklung der Gesellschaft in 2020 weitgehend nach Plan verlaufen ist. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Rückblick 2020: Die wichtigsten Fakten:
Der globale Konjunkturverlauf wurde 2020 maßgeblich von der sich global ausbreitenden Coronapandemie beeinflusst und gestaltete sich bis auf wenige Ausnahmen durchweg deutlich negativ. Weitere Faktoren wie die US-Präsidentschaftswahlen oder der sich bis Jahresende 2020 hinziehende finale Brexit spielten vor diesem Hintergrund eine nur sehr nachgelagerte Rolle. Unterstützt von sich zum Jahresende aufhellenden Konjunkturerwartungen und beispielloser öffentlicher Hilfspakete konnten die Kurse an den bedeutendsten Börsen weltweit ihre horrenden Verluste aus dem ersten Quartal 2020 aber kompensieren. Relativ unbeeindruckt von der Pandemie gewannen nachhaltige Investments, entsprechende Strategien aber auch Instrumentarien rund um das Thema weiter stark an Bedeutung. So kann inzwischen von einem Ankommen im Mainstream gesprochen werden. Seit Jahren stetig steigende Aktionen der Executive, Legislative und Aufsicht beschleunigten diesen Prozess auch in 2020. Im Zuge der sich zudem weiter beschleunigenden allgemeinen Digitalisierung erwarten wir, aufgrund der erhöhten Aufmerksamkeit des Themas, im Bereich der Digitalisierung von Assets in den kommenden Monaten weiteres Momentum. Sich hier entsprechend frühzeitig aufzustellen und eine Implementierung des Impacts mitzugestalten, wird eine der Aufgaben LOOMs ab der zweiten Jahreshälfte 2021 sein. 2.2 Veränderung organisatorischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Der spezifische Rahmen der LOOM hat sich im Berichtsjahr, ausgelöst durch die Neuausrichtung und personeller Veränderungen, nochmals wesentlich verändert. Nach erfolgtem Altlastenabbau wurde Anfang Q2 2020, mit dem Ausstieg des Hauptaktionärs, die Neuausrichtung finalisiert. Das Onboarden von Omnipotence und PII in den Aktionärskreis, die damit einhergehenden Kapitalzuführungen und die Umbenennung in LOOM Impact stellen dabei die wesentlichen Meilensteine dar. Zum Jahresanfang 2021 haben diese dann mit der Verlagerung der inländischen Geschäftsadresse nach Berlin, der Vorstandserweiterung um Rene Wienholtz, den Veränderungen im Aufsichtsrat, bei dem, wie geplant, Markus Hasinger und Markus Bodenmeier durch Frau Bettina Gereth und Dr. Andreas Dartsch ersetzt wurden, ihren Abschluss gefunden. 2.2.1 Branche, Marktstellung und Veränderung der Wettbewerbsposition Die abgeschlossene Restrukturierung und Wiederaufnahme der operativen Tätigkeit in Q3 2020 stellten zwangsläufig eine große Herausforderung für die LOOM dar. Das weiter stetig und überproportional steigende Interesse an nachhaltigen Investmentlösungen und begleitenden Themen bestätigt aber die aktuelle Ausrichtung. So sieht sich die LOOM, trotz Corona-bedingten Verzögerungen, entsprechend positioniert, um zukünftig dem Anspruch als Wegbereiter im "Impact Finance" gerecht werden zu können. 2.2.2 Entwicklung wesentlicher Leistungs- und Ergebnistreiber Während der Wegfall bisheriger Einnahmen geplant von Statten ging, verzögerte sich das Neugeschäft Corona-bedingt und entgegen der ursprünglichen Planung um 4-6 Monate. Ein entsprechend reduziertes Tempo beim Aufbau der Aktivitäten, der entsprechenden Vorleistungen und eine strenge Kostendisziplin konnten dies aber überkompensieren. 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage
1 Korrespondierende Erträge und Aufwendungen sind saldiert ausgewiesen 2 Rohertrag setzt sich aus folgenden GuV-Posten zusammen: Zinsergebnis und Provisionsergebnis 3 Rohertrag abzgl. Personal- und Verwaltungsaufwand sowie Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 4 Einfacher Cashflow = Summe aus JÜ und Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Auf Grundlage der dargestellten Leistungs- und Ergebnistreiber stellt sich die Ertragslage der LOOM im Geschäftsjahr 2020, im Vergleich zu den Vorjahren, wie in Tabelle 1 dargestellt dar. Nach Wegfall der Einnahmen aus dem von Partnern verwalteten Fondsvolumen konnten im zweiten Berichtshalbjahr erste Erträge aus den neu definierten Bereichen erzielt werden und so die Ertragsseite geringfügig ausgebaut werden. Nach nochmals rückläufigen Provisionserträgen (- 21 % bzw. T€ 8) standen dabei um T€ 9 auf T€ 0 gesunkene Provisionsaufwendungen gegenüber, so dass das Provisionsergebnis trotzdem um 3 % gesteigert wurde bzw. bei T€ 30 ausgefallen ist. Ursächlich hierfür waren die Umstellung des Geschäftsmodels und die in 2019 letztmalig erzielten Umsätze aus dem ursprünglich betriebenen Asset Management. Die sonstigen Erträge in Höhe von T€ 10 setzten sich im Wesentlichen aus Rückzahlung zu viel entrichteter Beiträge und einem einmaligen außerordentlichen Erlös innerhalb des Geschäftsjahres zusammen. Der Gesamtaufwand im Berichtsjahr hat sich im Vergleich zum Vorjahr und aufgrund der Umstrukturierung nochmals deutlich um 35 % bzw. T€ 23 auf T€ 43 verringert. Hier waren die weiteren Verwaltungsaufwendungen mit einem Rückgang um 29 % bzw. T€ 17 auf T€ 41 maßgeblich. Diese Summe liegt in den Aufbaukosten der finalen Neuausrichtung begründet. Die Zielsetzung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses wurde mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 3 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von T€ 31) leicht verfehlt. Gründe hierfür waren insbesondere Projekt- und Erlösverzögerungen einhergehend mit der Covid-19 Krise. Festzuhalten ist, dass ab Jahresstart 2021 in eine, wenn auch eingeschränkte, Wachstumsphase eingetreten wurde. Diese orientiert sich streng an den Investitionsplanungen und -zielen, wird aber insbesondere bei den Personal- und Verwaltungsaufwendungen deutliche Anstiege verzeichnen. 2.3.2 Finanz- und Vermögenslage Zum Bilanzstichtag bestanden täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von T€ 232 (Vorjahr: T€ 6) und keine Verbindlichkeiten gegenüber Banken (Tabelle 2). Dadurch ergab sich zum 31. Dezember 2020 bei den liquiden Mitteln eine bilanzielle Liquiditätsüberdeckung in Höhe von T€ 232. (Vorjahr: T€ 6). Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren der Restrukturierungsabschluss sowie die damit einhergehenden Zuschüsse in die Kapitalrücklage und die in Q4 2020 erfolgte Kapitalerhöhung. Nur so konnte die Zahlungsfähigkeit auch in 2020 durchgängig gewährleistet werden. Der sich bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 abzeichnende Start in die neu definierten Aktivitäten und die durchaus breite Akzeptanz dieser Ausrichtung bezeichnen aber einen Wendepunkt in dieser Entwicklung, die planmäßig mit den für 2021 und 2022 angesetzten Kapitalschritten ihren Abschluss finden sollte. So kann aus heutiger Sicht die Liquiditätssituation gegenüber den Vorjahren als durchaus entlastet betrachtet werden. Der Anstieg des langfristigen Vermögens um T€ 18 auf T€ 21 basiert auf dem Aufbau der Schutzrechte für die Unternehmensmarke und den Anfangsinvestitionen bei der Entwicklung der LOOMPACT Plattform. Die sonstigen Verbindlichkeiten blieben, ebenso wie die Rückstellungen, im Vergleich zum Vorjahr stabil bei T€ 4 respektive T€ 12. Die Veränderung des bilanziellen Eigenkapitals um T€ 246 auf T€ 240 resultierte aus dem Saldo der im Berichtsjahr erfolgten Zuzahlungen der Gesellschafter in die Kapitalrücklage, der durchgeführten Kapitalerhöhung um nominal T€ 7,8 und dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres. Die bilanzielle Eigenkapitalquote der LOOM betrug zum Stichtag 94 % (Vorjahr: -38 %). Außerbilanzielle Verpflichtungen und zugesagte, aber nicht ausgenutzte Kreditlinien lagen zum Stichtag nicht vor. Die zum Vorjahresstichtag ausgewiesene Kapitalunterdeckung zum erforderlichen Anfangskapital konnte mit den Kapitalisierungsmaßnahmen vollumfänglich und substantiell behoben werden. Im Rahmen anstehenden weiteren Kapitalschritte sollte ein diesbezüglich erneut auftretendes Stressszenario vermieden werden können. Entsprechend wurde von einer außerordentlichen Hauptversammlung dem Vorstand bereits ein genehmigtes Kapital für weitere Schritte bis zu einer Gesamtsumme von T€ 25 zur Verfügung gestellt.
1 Die liquiden Mittel bestehen per Definition aus den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute 2 Die Nettoliquidität setzt sich aus den liquiden Mitteln abzüglich täglich fälliger Verbindlichkeiten ggü. KI zusammen 3 Verschuldungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis Fremdfinanzierung zu bilanziellem Eigenkapital 2.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Im Jahr 2020 wurde die Personalkostenstrategie konsequent fortgeführt. Im Berichtsjahr standen der Gesellschaft als Mitarbeiter nur der Vorstand und ab Mai 2020 ein Prokurist zur Verfügung. Alle Organe und der Prokurist wurden unentgeltlich tätig. Für 2021 sehen die Planungen eine Abkehr dieser Politik vor. Um dem Potential und den Kapazitätsanforderungen neuer Projekte und Aktivitäten Rechnung zu tragen, wurde in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine Personalneuplanung verabschiedet. In diesem Rahmen wurde Anfang 2021 bereits mit einem behutsamen Personalaufbau, der sich streng an Anforderungen und Kostenvorgaben orientiert, gestartet. Sämtliche Maßgaben hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbehandlung wurden der Größe der Aktivitäten entsprechend berücksichtigt. 2.5 Gesamtaussage zum Wirtschaftsbericht Der ursprünglich für 2019 geplante Abschluss der Restrukturierung konnte in 2020 mit dem Eigentümerwechsel, der Umfirmierung und Neuausrichtung umgesetzt werden. Insgesamt deuten die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auf eine leichte Entspannung der Gesamtsituation der LOOM und ein Richtungswechsel hin. Auch wenn diese weiterhin angespannt und sicherlich noch nicht selbsttragend war, konnten die neuen Felder in einer Form entwickelt werden, die auf ein vielversprechendes Potential in den Folgejahren hinweisen. Der eingetretene Kapitalbedarf und seine entsprechende Deckung wurde von den Aktionären über drei Kapitalisierungsschritte und Einzahlungen in die Kapitalrücklage i.H.v. insgesamt T€ 242 gedeckt. Der Bestand der aktuellen aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse konnte so nachhaltig und mit ausreichend Puffer für die kommenden Jahre gesichert werden. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Risikobericht Die in diesem Abschnitt dargestellten Ausführungen beziehen sich auf die Risikolage der LOOM Impact AG zum 31. Dezember 2020. 3.1.1 Das Risikomanagementsystem der LOOM und seine Ziele, Prozesse und Strategien Aufgrund der Verzögerungen beim Hochfahren der überarbeiteten operativen Geschäftstätigkeit im Rahmen der Neuausrichtung der Gesellschaft, wurde bislang auf eine detaillierte Neugestaltung des Risikomanagementprozesses verzichtet. Angelehnt an die Weiterentwicklung der bislang aktiven und geplanten Aktivitäten wird dies in 2021/2022 nachgeholt und LOOM ein überarbeitetes Risikomanagement etablieren. Die Geschäftsleitung hält dies gegenüber den entsprechenden Richtlinien bzgl. Institutsgröße sowie Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Aktivitäten für vertretbar. Die Neugestaltung wird sich erneut an den Prozesspunkten Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation orientieren und externe/interne Einflussfaktoren berücksichtigen. 3.1.2 Risikotragfähigkeit Das Risikodeckungspotenzial der LOOM setzt sich aus bilanziellen Eigenkapitalbestandteilen zum jeweiligen Betrachtungszeitpunkt zusammen. Insgesamt muss festgestellt werden, dass Anfang 2020 die Neuausrichtung gravierend gefährdet war und nur durch den Aktionärswechsel und die in diesem Rahmen stattfindenden Kapitalzuschüsse sowie der in Q4 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung gesichert werden konnte. Alle Prozesse fanden dabei in engster Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden statt. Zum 31.12.2020 kann die LOOM so auf eine fundierte Kapitalbasis setzen und eine weitere Kapitalaufnahme eng an die jeweilig notwendige Geschäftsfeldentwicklung anlehnen. 3.1.4 Die Risiken der LOOM Als wesentliche Risiken wurden im vergangenen Geschäftsjahr das Bestandsrisiko (bis zum Aktionärswechsel) und das Liquiditätsrisiko (bis zur erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung identifiziert. Die Adressausfall-, Geschäfts- und operationellen Risiken wurden, insbesondere aufgrund der im 2. Halbjahr sich erst langsam aufbauenden operativen Geschäftstätigkeit, als aktuell nicht wesentlich bzw. unkritisch eingestuft. Dies wird im Rahmen der laufenden Risikoinventur bei Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit unverzüglich angepasst. Nachfolgend werden die als wesentlich erachteten Risikoarten detailliert erörtert. 3.1.4.4 Liquiditätsrisiko Aufgrund der in 2020 noch sehr eingeschränkten Ertragsquellen, war das Liquiditätsrisiko bis zur Kapitalerhöhung weiterhin wesentlich. Diese sorgte dann in Q4 2020 für eine nachhaltige Entspannung, die auch die aktuelle Berichtsperiode abdeckt. Der Vorstand der Gesellschaft überwacht die Liquiditätssituation laufend. Aufgrund der sich weiterhin im Aufbau befindlichen Aktivitäten und daran ausgerichteten aber strengen Kostenstruktur, hält er eine solche Vorgehensweise für weiterhin vertretbar. 3.1.4.5 Risiko der Bestandsgefährdung Die im Vorgeschäftsjahr entstandene Unterschreitung des aufsichtsrechtlich geforderten Mindestkapitals konnte mit den Kapitalisierungsaktivitäten substanziell aufgehoben werden (Stand 31.12.2020: T€ 240). Allerdings bestand bis zum Aktionärswechsel und der damit einhergehenden finalen Phase der Umstrukturierung, ein äußert valides und bestandsgefährdendes Risiko des Erlaubnisentzugs durch die Aufsichtsbehörde. Diesem konnte jedoch in enger Abstimmung und Kommunikation mit der Aufsicht durch die Kapitalisierungsmaßnahmen und dargestellten Zukunftsplanungen nachhaltig entgegengewirkt werden. 3.1.5 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage der LOOM Die LOOM hat im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 ihre Aktivitäten von einem administrativen Minimum langsam wieder hochgefahren. Dabei wurde auch die Grundlage für eine stetige Ertragsgenerierung gelegt. Diese, eine weiterhin zurückhaltende Kostenkultur und, in 2021 und 2022 jeweils anstehende Kapitalisierungsrunden, sind entscheidend für die Zukunftsperspektive der Gesellschaft. Die in 2020 getroffenen Vereinbarungen, eingeleiteten Schritte und ein entsprechend positiver Ausblick für 2021 lassen aber hoffnungsvoll in die Zukunft blicken. Finale Strategieschritte wurden in einer Art erfolgreich umgesetzt, die die zum Jahresanfang 2020 akut existenzgefährde Kapital- und Liquiditätslage nachhaltig aufgelöst haben. Die sich im März 2020 aufgrund der Corona-Krise dramatisch zuspitzende allgemeine und globalwirtschaftliche Lage hatte und hat in Ihrem Gesamtkontext und auf den ersten Blick nur einen nachgelagerten Einfluss auf die Risikosituation der LOOM. Diese wird aktuell vorrangig durch die beschriebenen Risiken bestimmt. Hierbei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die zukünftig geplanten bzw. für den Aufbau einzelner neuer Geschäftsaktivitäten notwendigen Erträge auf der Zeitschiene eventuell später realisierbar werden. Diese Erkenntnis beruht auch auf den Planungen und Erfahrungen aus 2020 als der Investoreneinstieg und die damit einhergehende Kapitalisierung erst leicht verzögert in Q4 umgesetzt werden konnten. 3.2 Prognose- und Chancenbericht 3.2.1 Erwartete Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen sowie von Geschäftsverlauf- und lage Unabhängig vom weiteren Pandemieverlauf wird sich auch in 2021 der massive Trend in nachhaltige Kapitalanlagen und der entsprechenden Wirkungs- bzw. Ergebniskommunikation fortsetzen. Das bereits massiv gestiegene Bewusstsein, insbesondere bei privaten Anlegern, bezüglich der sozialen und ökologischen Wirkung von Investments trifft nun auch auf ein stärkeres Interesse bei institutionellen Investoren. Die bereits getroffenen, aber auch weiter zu erwartenden regulatorischen und gesetzgeberischen Schritte werden dies massiv und nachhaltig weiter forcieren. Anfängliche Unsicherheiten in Bezug auf diesbezügliche Reaktionen während Anfangsphase der Coronakrise erwiesen sich im Laufe des Berichtsjahrs als unbegründet, da ein notwendiger Sinneswandel in Bezug auf Kapitalanlage und Wirkung inzwischen gesellschaftlich nicht trotz, sondern inzwischen auch wegen Corona kaum noch umkehrbar erscheint. LOOMs entsprechende Ausrichtung als Anbieter von Investments und Kapitalisierungslösungen im Sinne der UN SDGs ist somit unstrittig und trifft, relativ unabhängig von allgemeinwirtschaftlichen Entwicklungen und der Pandemieentwicklung auf einen Wachstumsmarkt. Dementsprechend sieht der Vorstand auch in Anbetracht des sich, insbesondere seit Jahresanfang 2021, stetig steigernden Kundeninteresses an Dienstleistungen und Services der LOOM und ersten sich abzeichnenden Umsetzungserfolgen eine Trendwende bei der Entwicklung der Gesellschaft gekommen. Die geplante Kapitalaufnahme in Q3 2021, mit bereits vorliegenden Interessensbekundungen bisheriger aber auch neuer Aktionäre aber auch weitere Umsetzungsergebnisse bei den Kundenaktivitäten unterstützen den eingeschlagenen Weg des bewussten Wachstums bei strenger Kostendisziplin. 3.2.2 Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung Aufgrund der, durch pandemiebedingte Verunsicherungen ausgelöste, Verzögerungen im Aufbau der neuen Aktivitäten konnten 2020 nicht alle Erwartungen aus dem Abschluss 2019 erfüllt werden. Insbesondere auf der Ertragsseite verschoben sich Umsetzungsmöglichkeiten auf 2021. Diese Gefahr besteht definitiv weiterhin auch für 2021, wobei dem, zumindest in Teilaspekten, der allgemeinsame gesellschaftliche Bewusstseinswandel entgegenwirkt. Auch wenn quantitative Aussagen zu 2021 immer unter einem "Corona-Vorbehalt" stehen werden, lässt die aktuelle Entwicklung was Marktakzeptanz und -rückmeldungen zur LOOM betrifft hoffungsvoll ins aktuelle Jahr und darüber hinausblicken. So plant der Vorstand mit signifikant steigenden Umsätzen, die dann ebenso wie die in 2021 anstehende zweite Kapitalisierungsrunde zur Finanzierung der Investitionen insbesondere in die Thematik "Impact Kommunikation" aber auch der steigenden operativen Kostenbasis beitragen können. So blickt die Geschäftsführung mit verhaltener Zuversicht auf das Jahr 2021 und sieht die Herausforderungen in einer weiteren Etablierung LOOMs am Markt, einer ausgewogenen Kosten- und Investitionspolitik und der erfolgreichen Umsetzung der aktuell fürs Q3 2021 geplanten zweiten Kapitalisierungsrunde. Der für den Ertragswachstum wichtige weitere Ausbau der Produkt- und Serviceansätze sollte in 2021 weiter an Momentum gewinnen und ab 2022 vielfältige Synergien zwischen den zwei Geschäftsbereichen "Investment Banking & Fund Services" und "Impact Communication Services", ermöglichen. Als übergeordnetes Ziel bleibt das Ziel der Förderung der UN-Agenda 2030 vollumfänglich bestehen. Weitere Auswirkungen COVID-19 auf Planung und aktuelle finanzielle Situation COVID-19 und die damit einhergehende Coronakrise hat auf die finanzielle Situation der LOOM und die geplanten Geschäftsergebnisse eine aufschiebende aber keine aufhebende Wirkung. Entgegen unserer ersten Erwartung Ende Q1 2020 hat sich der allgemeine Trend in Richtung nachhaltiger Investmentvehikel und -lösungen sowie das Umfeld von Unternehmen, die explizit in diesem Sektor agieren weiter deutlich erhöht. Da die LOOM Beratungs- und Strukturierungsdienstleistungen bei Finanzierungsthematiken bzw. rein administrative Services im Asset Management und darüber hinaus nur sehr ausgewählt selbst strukturierte Produkte im Vertrieb anbietet, sehen wir hier auch ein nur eingeschränktes Risiko nachgelagerter Effekte aus der aktuelle Krise. Da sich ein Großteil der Kostenbasis auf Entwicklungskosten im Bereich Impact Communications bezieht, können hier evtl. weitere zeitliche Verzögerungen durch Parallelverschiebungen entsprechend ausgeglichen werden. 4 Sonstige Angaben 4.1 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gem. § 312 AktG Die LOOM Impact AG (LOOM) war bis zum 06.04.2020 ein abhängiges Unternehmen der AQAL AG, München. Diese Gesellschaft war bis zum Verkauf Ihrer Aktien mit 74,95 % an der LOOM beteiligt. Da kein Beherrschungsvertrag zwischen den Unternehmen bestand, hat der Vorstand gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit folgender Erklärung abschließt: "Die LOOM hat nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte bzw. andere Maßnahmen vorgenommen oder unterlassen wurden, für diese Rechtsgeschäfte bzw. anderen Maßnahmen eine angemessene Gegenleistung erhalten. Sie wurde durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt. Alle berichtspflichtigen Vorgänge wurden vom Vorstand beschlossen, soweit nach der Satzung bzw. Geschäftsordnung der LOOM erforderlich auch vom Aufsichtsrat genehmigt, und in diesem Abhängigkeitsbericht dargestellt."
Berlin, den 15. März 2021 LOOM Impact AG Der Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Grundlagen Die LOOM Impact AG wird beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 139761 geführt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute ("RechKredV") aufgestellt worden. Die Vorschriften des Aktiengesetzes wurden beachtet. Der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember 2020. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Zum Zweck der Übersichtlichkeit sind die Werte in Tausend € ausgewiesen. II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die für Kredit- bzw, Finanzdienstleistungsinstitute geltenden besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 340 ff. HGB) beachtet. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit einzelne Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Forderungen Forderungen an Kreditinstitute sind mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Während bei der Markenbildung um LOOM Impact aktuell keine Abschreibungen vorgenommen werden, nimmt die Gesellschaft bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen vor. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 800,00 (netto) werden sofort aufwandswirksam erfasst. Darüber hinaus werden geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 1.000,00 in einem jährlichen Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die tatsächliche Nutzungsdauer der im Sammelposten zusammengefassten geringwertigen Wirtschaftsgüter oder deren Abgänge bleiben unberücksichtigt. Verbindlichkeiten und Rückstellungen Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen sind in Höhe ihres notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen, der sich in Übereinstimmung mit § 253 Absatz 1 HGB gemäß den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt. Sofern die voraussichtliche Restlaufzeit der jeweiligen Rückstellung länger als ein Jahr ist, erfolgt eine Abzinsung der Rückstellung mit dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bewertet. III. Änderungen von Bewertungs-, Bilanzierungs- und Ausweismethoden Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine Änderungen von Bewertungs-, Bilanzierungs- und Ausweismethoden. IV. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen aus täglich fälligen Guthaben in Höhe von T€ 232,1. Anlagevermögen Als immaterieller Vermögensgegenstand wurde die aktuell in der Weiterentwicklung befindliche LOOMPACT Plattform mit T€ 15 aktiviert. Dieser wird planmäßig über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens zeigt das Anlagengitter. In den Abschreibungen i.H.v. T€ 1,7 ist ein Anlagenabgang i.H.v. T€ 0,5 enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zum Bilanzstichtag bestehen keine täglich fälligen Verbindlichkeiten. Sonstige Verbindlichkeiten In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten (Vorjahr: T€ 0). Anlagengitter
Andere Rückstellungen Die anderen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Eigenkapital Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) bestand am 31. Dezember 2020 in Höhe von T€ 57,8 aus 57.805 Stück auf den Namen lautende Stückaktien. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr entstammt einer in Q4 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung. Eigenen Aktien wurden nicht gehalten. Kapitalrücklage
Die Zugänge zur Kapitalrücklage betreffen zwei Einzahlungen der Aktionäre in die Kapitalrücklage gemäß §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Bilanzverlust
Der ordentlichen Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzverlust in Höhe von T€ 4.680 auf neue Rechnung vorzutragen. V. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Angaben nach § 285 Nr. 3a HGB Im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die LOOM Impact AG keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen, die über die in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Verbindlichkeiten hinausgehen. Sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und nach §§ 251 oder 285 Nr. 3a HGB anzugeben sind, bestehen nicht. VI. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionserträge Die Provisionserträge in Höhe von T€ 30 (Vorjahr T€ 38) enthalten ausschließlich im Rahmen der neu aufgenommenen Tätigkeiten erzielte Beratungsgebühren. Provisionsaufwendungen Provisionsaufwendungen sind in 2020, aufgrund der Neuausrichtung, nicht angefallen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Rückzahlungen zu viel entrichteter Beiträge und Gebühren sowie weitere einmalige Leistungen im Berichtsjahr. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen In den Abschreibungen sind außerplanmäßigen Abschreibungen i.H.v. T€ 0,5 enthalten. Für die Zusammensetzung der Abschreibungen wird auf das Anlagengitter verwiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige betrieblichen Aufwendungen sind nicht angefallen. VII. Ergänzende Angaben Die anhaltende globale Coronakrise lässt weiterhin nur eingeschränkte quantitative Prognosen zu. Ungeachtet dessen bestätigt sich, wenn auch zeitlich und im Umfang leicht verzögert, die grundsätzlichen Einschätzungen der Gesellschaft bezüglich der Nachfrage an den angebotenen Leistungen sowie der grundsätzlichen weiteren gesellschaftlichen Ausrichtung in Richtung nachhaltiger Investments. Diese erfuhr entgegen erster Erwartungen sogar einen regelrechten Schub. Die im Rahmen des sich abzeichnenden Wachstums geplante und weiterhin konservativ umgesetzte Kostenbasis unterliegt weiterhin der strengen Kontrolle elementarer Notwendig- und Finanzierbarkeit. Mehrheitsbeteiligung Eine Mehrheitsbeteiligung an der LOOM Impact AG lag zum Bilanzstichtag nicht vor. Geschäfte mit nahe stehenden Personen/Unternehmen Die Geschäftsräume des ehemaligen Hauptaktionärs AQAL AG (bis April 2020) wurden bis Berichtsjahresende zur Aktenaufbewahrung unentgeltlich genutzt. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine (Vorjahr: 0) Mitarbeiter beschäftigt. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand erhielt ebenso wie der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr keine Bezüge. Honorare des Abschlussprüfers Gemäß § 285 Nr. 17 HGB beträgt das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers T€ 8,6 und entfällt vollständig auf die Abschlussprüfung Organe der LOOM Impact AG Vorstand Ilko Thun, Oberursel (Taunus) Vorstand LOOM Impact AG Rene Wienholtz. Berlin Vorstand LOOM Impact AG seit 01.01.2021 Aufsichtsrat Markus Hasinger, München (Vors.) - bis 31.12.2020 Unternehmer Markus Bodenmeier, München - bis 31.12.2020 Unternehmer Dr. Andreas Rickert, Glienicke/Nordbahn - seit 01.01.2021 Vorsitzender CEO Phineo gAG Bettina Gereth, Bad Soden (am Taunus) - seit 01.01.2021 unabh. Finanzierungsberaterin Dr. Andreas Dartsch, Mülheim a.d. Ruhr - seit 01.01.2021 CFO/CRO Sparkasse Köln Bonn
Berlin, den 15.03.2021 LOOM Impact AG Der Vorstand Bericht des AufsichtsratsJahresabschluss 2020LOOM Impact AGDer Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich vom Vorstand regelmässig über die Lage der LOOM Impact AG unterrichten lassen und dessen Arbeit überwacht und begleitet. Der Vorstand hat dabei den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung, über die wirtschaftliche Lage und strategische Weiterentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichtet und mit ihm hierüber beraten. Abweichungen des Geschäftsverlaufs und der Ergebnisentwicklung von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft. In Entscheidungen wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Die strategische Neuausrichtung mit dem Ziel neue Ertragsfelder zu generieren und die Aufnahme entsprechender Aktivitäten wurden vom Aufsichtsrat beobachtet und intensiv begleitet. Im Berichtsjahr haben fünf Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden. Gegenstand der Beratungen waren vor allem die Unternehmenszahlen und hier insbesondere die Liquiditätsentwicklung bzw. der Status der Restrukturierung im laufenden Geschäftsjahr sowie Vorstandsbesetzung und Kaufvertragszustimmungen. Weitere Schwerpunkte bildeten die organisatorische und strategische Ausrichtung. Soweit auf Grund gesetzlicher oder satzungsmässiger Vorschriften oder nach der Geschäftsordnung erforderlich, erteilte der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung zu den zustimmungspflichtigen Einzelvorgängen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde zudem zeitnah über Vorhaben bzw. Entwicklungen von besonderer Bedeutung informiert. Er hat sich darüber hinaus in regelmässigen Gesprächen mit der Geschäftsleitung über wichtige Entscheidungen und besondere Geschäftsvorfälle berichten lassen. Dem Aufsichtsrat war die herausfordernde Lage im ersten Quartal 2020 bewusst. Er unterstütz(e) die damals eingeleiteten Massnahmen und die damit einhergehende Neuausrichtung vollumfänglich. Der ausführliche jährliche Compliancebericht wurde dem Aufsichtsratsvorsitzenden vom Compliance-beauftragten vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der LOOM zum 31.12.2020 sind unter der Einbeziehung des von der Hauptversammlung bestimmten Abschlussprüfer App Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gensingen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Der Abschlussprüfer App Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gensingen hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstandes entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind." Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden rechtszeitig die Jahresabschlussunterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands für den Vortrag des Bilanzverlustes übermittelt. Der Aufsichtsrat hat in der heutigen Bilanzsitzung den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht der LOOM sowie den Abhängigkeitsbericht unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes geprüft. An der Sitzung hat der Vorstand teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschliessenden Bericht der Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2020 in seiner heutigen Sitzung gebilligt. Der Jahresabschluss 2020 ist danach festgestellt. Der Aufsichtsrat schliesst sich dem Vorschlag des Vorstandes an, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2020 ergaben sich folgende Änderungen im Aufsichtsratsgremium: Ausgeschieden sind zum 31.12.2020 Markus Hasinger und Markus Bodenmeier. Neu ins Gremium aufgenommen wurden die Impact Corporate Finance Beraterin Bettina Gereth und der CFO/CRO der Sparkasse KölnBonn, Dr. Andreas Dartsch. Beide vervollständigten das Gremium zum 01.01.2021. Den Aufsichtsratsvorsitz übernahm zum 01.01.2021 Dr. Andreas Rickert. Der Aufsichtsrat dankt allen Beteiligten für die verantwortungsbewusste Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Berlin, 09. Juni 2021 Dr. Andreas Rickert, Aufsichtsratvorsitzender sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.06.2021 festgestellt. BestätigungsvermerkNach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der LOOM Impact AG, München, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LOOM Impact AG PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der LOOM Impact AG, München (im Folgenden "Gesellschaft"} - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Gensingen, den 11. Mai 2021 App
Audit GmbH
Jürgen App, Wirtschaftsprüfer |
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