Weicom Systemhaus AktiengesellschaftLiquidated

Carl-Zeiss-Straße 55, 55129 Mainz, DEU

Master Data

Registry
Register court Mainz HRB 7018
Registered
12/7/1999
Industry
Computer consultancy activitiesActivities of holding companiesOther information technology and computer service activities
Purpose
Die Planung, Lieferung und die Administration von EDV-Systemen, EDV-Anlagen und Netzwerkverkabelungen, der Vertrieb von Hard- und Software sowie alle damit verbundenen Beratungs- und Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Softwareentwicklung, die Planung, Lieferung und Administration von Alarmanlagen und Überwachungsanlagen, Brandmelderanlagen sowie ferner die Generalübernehmung und alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie Elektroarbeiten und -installationen und alle damit verbundenen Leistungen. Die Gesellschaft kann auch ändere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.

History

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Management

NameRole
Hans-Joachim Weil
since 9/19/2005
Board Member

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Hans-Joachim Weil
Frankenthal
€50,000
100.00%

Financial Report

Weicom Systemhaus Aktiengesellschaft

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3,00

II. Sachanlagen

471031,00

III. Finanzanlagen

290000,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

206150,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

733213,46

III. Wertpapiere

1373119,64

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

346821,30

C. Rechnungsabgrenzungsposten

47372,22

Summe Aktiva

3467710,62


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

5000,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

1313591,59

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

1109183,23

C. Verbindlichkeiten

801740,80

D. Rechnungsabgrenzungsposten

188195,00

Summe Passiva

3467710,62

ANHANG

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Weicom Systemhaus AG zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Hans-Joachim Weil

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Mainz-Hechtsheim, den 19.12.2012

 

Hans-Joachim Weil

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2012

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