Jena Bioscience GmbH
Same addressResearch and experimental development on biotechnology
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Sibylle Bauer since 2/7/2024 | Procura |
Mathias Dr. Grün since 11/20/2013 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Company ownership and partner structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Larova GmbHJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsbilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Larova GmbH, Jena
Der Jahresabschluss der Larova GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftvertrags aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören und deren Anschaffungskosten größer EUR 250,00 bis EUR 800,00 betragen, wurden im Berichtsjahr als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und vollständig abgeschrieben. Es wird unterstellt, dass im Jahr der Anschaffung der Abgang erfolgt. Betragen die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines geringwertigen Wirtschaftsgutes bis EUR 250,00, wird dieser Betrag im Jahr der Anschaffung/Herstellung sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Die Erstellung eines besonderen, laufend zu führendes Verzeichnisses ist dann nicht erforderlich. Geleistete Anzahlungen wurden mit dem Nennwert bewertet. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Das Wahlrecht gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB zum Ansatz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung wurde nicht ausgeübt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Beträge, die gem. § 250 Abs. 1 HGB Aufwand für Zeiträume nach dem Abschlussstichtag darstellen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB gebildet. Der Posten wurde hinzugefügt, da der passivische Ausweis besser geeignet ist, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne von § 264 Abs. 2 HGB zu vermitteln. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt analog der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Im Vorjahr resultierte, gemessen am handelsrechtlichen Jahresüberschuss vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, aufgrund Ausübung des steuerlichen Wahlrechts degresssiver Abschreibungen ein zu niedriges Steueraufkommen. Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB waren passive latente Steuern abzugrenzen; ein Wahlrecht gem. § 274a Nr. 4 HGB besteht nicht. Diese Abgrenzung wird sich im Zeitverlauf wieder ausgleichen, was in gleicher Weise auf den in Vorjahren entstandenen Unterschied aus der Inanspruchnahme steuerlicher Investitionsabzugsbeträge zutrifft. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Auf fremde Währung lautende Sachverhalte wurden in Euro umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 16 (Vorjahr: 15), davon 8 Festangestellte und 8 Aushilfen (Vorjahr: 8 bzw. 7). Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis in Höhe von TEUR 78,6 p. a. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber verbundenen Unternehmen, der Jena Bioscience GmbH, bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 36,2 (Vorjahr: 0,0) und Verbindlichkeiten von TEUR 19,4 (Vorjahr: TEUR 35,5). Unterschrift der Geschäftsführung
Jena, 23. Februar 2024 gez. Dr. Mathias Grün sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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