Gesa-Bau GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Kai-Michael Dudda since 8/15/2005 | Managing Director |
Gert Ulrich Saborowski since 8/15/2005 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
GS Bau GmbH.Neu WulmstorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
(Amtsgericht Tostedt, Registernummer HRB 3150)Anhang 20211. Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB; größenabhängige Erleichterungen für Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. Die Gliederung ist unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie exponentielle Ausweitung der Corona-Infektionen ab Januar 2020 hat zu gravierenden Einschränkungen auch im Wirtschaftsleben geführt. Bilanzielle Konsequenzen waren für die Gesellschaft im Berichtsjahr nicht zu berücksichtigen. Die langfristigen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft sind derzeit noch nicht absehbar bzw. quantifizierbar. Der Jahresabschluss der GS Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear pro rata temporis vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 250 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250 und bis zu EUR 800 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Dem Risiko eines etwaigen Forderungsausfalls wurde mit rd. 0,5 % der am Bilanzaufstellungstag noch offenen Kundenforderungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt wurde, abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 1.283 (Vorjahr: TEUR 1.411) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 79 (Vorjahr: TEUR 89) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 1.104 (Vorjahr: TEUR 1.212). Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen von TEUR 107 p.a. 4. Sonstige AngabenArbeitnehmerzahl Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl betrug im Geschäftsjahr 4 (ausschließlich kaufmännische Angestellte). Organe der Gesellschaft Die GS Bau GmbH wurde im Geschäftsjahr 2021 von folgenden Geschäftsführern vertreten:
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nachtragsbericht Der Einmarsch russischer Streitkräfte in die souveräne Ukraine am 24. Februar 2022 stellt ein gravierendes wertbegründendes Ereignis für die globale Wirtschaft dar. Aussagen zur zeitlichen Erstreckung der Krise, den Risiken für die Realwirtschaft, den Auswirkungen von Sanktionen und anderen Maßnahmen sowie den langfristigen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft sind noch nicht abseh- bzw. quantifizierbar. Entsprechend dem Stichtagsprinzip sind potentielle bilanzielle Konsequenzen (Bewertung, Ansatz) erst im Jahresabschluss mit Stichtag nach dem 23. Februar 2022 zu berücksichtigen.
Neu Wulmstorf, den 14. November 2022 gez. Gert Saborowski Kai-Michael Dudda Dieser Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung festgestellt am 14.11.2022. |
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