Wikutec GmbH
Selbitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
HR
Aktiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
331.804,88 |
419.002,51 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.965,00 |
5,00 |
| II. Sachanlagen |
326.839,88 |
418.997,51 |
| B. Umlaufvermögen |
2.305.306,81 |
2.478.607,97 |
| I. Vorräte |
985.645,25 |
894.455,03 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.249.285,23 |
1.338.517,97 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.000,00 |
1.000,00 |
| davon gegen Gesellschafter |
11.710,33 |
11.915,62 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
70.376,33 |
245.634,97 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.190,99 |
| Aktiva |
2.637.111,69
|
2.900.801,47 |
Passiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.277.651,21 |
1.225.856,52 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
1.200.856,52 |
1.021.295,57 |
| III. Jahresüberschuss |
51.794,69 |
179.560,95 |
| B. Rückstellungen |
344.316,23 |
278.900,23 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.015.144,25 |
1.396.044,72 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
855.014,97 |
1.172.878,27 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
160.129,28 |
223.166,45 |
| Summe Passiva |
2.637.111,69 |
2.900.801,47 |
Anhang
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter den Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Fremdkapitalzinsen werden
nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR wurden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Für Zugänge mit einem Wert von über 250 Euro und unter 1.000 Euro wurde aufgrund untergeordneter
Bedeutung analog der steuerlichen Vorschriften ein Sammelposten gebildet und über
fünf Jahre aufgelöst.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen
Herstellungskosten bewertet. Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile
der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens,
soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen. Zur verlustfreien Bewertung sind auf Einzelermittlungen
beruhende Abwertungen vorgenommen worden.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den
in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung
angemessen dotierter Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens (Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten) wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 800,00 EUR übersteigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet
und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
passiviert. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie in fremder Währung geführte
Bankguthaben sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit
der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr darunter bzw. bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr darüber lag, ist dieser angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Selbitz, den 30.09.2025 gez. Klaus Wirth, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2025 festgestellt.
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