Prime Media GmbH
Same addressTelevision programming, broadcasting and video distribution activities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Wilhelm jun. Kielmann since 5/13/2003 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Boutique Otti GmbHKrumbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
Die Bilanz der Gesellschaft enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Verpflichtungen und Wagnisse. Die Entwicklung des Sachanlagevermögens ist aus dem beiliegenden Anlagespiegel ersichtlich. Die Bewertung der Gegenstände des Sachanlagevermögens erfolgte zu Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden unter Zuhilfenahme der Amtlichte Afa-Tabelle laut BMF-Schreiben vom 15.12.2000 BStBl. 2000 I S. 1532 berechnet. Die Zusammensetzung der Forderungen und Verbindlichkeiten ist im Einzelnen aus der Anlage I zu diesem Bericht ersichtlich. Die Forderungen werden in einer OP-Liste nachgewiesen. Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert. Dem Alleingesellschafter und -geschäftsführer Wilhelm Kielmann wurden aus liquiden Mitteln Kredite gewährt, die marktüblich verzinst werden. Es wurde kein Kassenbuch geführt, da alle Auslagen von Wilhelm Kielmann getätigt und als solche verbucht wurden. Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten stimmen mit den Kontoauszügen zum Bilanzstichtag überein. Angaben zur Überschuldung Nach § 64 GmbHG sind Konkursgrund sowohl Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung. Die Geschäftsführer versichern, dass Zahlungsunfähigkeit nicht vorliegt, denn es besteht nicht das Unvermögen der Berichtsfirma, ihre fälligen Schulden aus liquiden Mitteln zu begleichen. Nach dem BGH-Urteil vom 13.07.92 liegt dann eine Überschuldung im rechtlichen Sinne vor, wenn sich eine rechnerische Überschuldung und eine negative Fortbestehensprognose ergeben. Bei einem negativen Eigenkapital ist eine Überschuldung gegeben. Die Geschäftsführung versichert, dass die Fortführung des Unternehmens durch positive Ertragsaussichten gesichert ist. Außerdem wurden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten seit sieben Jahren stetig abgebaut. Feststellung:
Nach dem Protokoll zur Gesellschafterversammlung zum Jahresabschluss 2013 sind diese Darlehen als "eigenkapitalersetzende" Darlehen zu behandeln. Somit dürfte zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Überschuldung vorliegen. Im Übrigen ist zur Feststellung einer evtl. Überschuldung ein gesonderter Auftrag zu erteilen.
Krumbach, den 30. Dezember 2014 gez. Wilhelm Kielmann, Dipl.-Phys., Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2014 |
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