ICG
SunPower GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
7.731,41 |
133.950,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.439,89 |
122.878,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.291,52 |
11.071,72 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
7.003,42 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.734,83 |
133.950,06 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
29.565,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.565,68 |
4.717,91 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
36.569,10 |
152,23 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
7.003,42 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
33.589,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.234,83 |
70.795,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.734,83 |
133.950,06 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ICG SunPower GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs vor Gewinnverwendung aufgestellt.
Der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem
Umfang für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2010 angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Trotz bilanzieller Überschuldung wurde die
Bewertung weiterhin unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB) vorgenommen, da die Geschäftsführung
geeignete Maßnahmen zur Going-Concern-Prämisse
ergriffen hat.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 13.234,83
(Vorjahr: Euro 70.795,23).
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Dr. Jochen Stahl
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ausgeübter Beruf:
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Dipl. Kaufmann
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Die verzinslichen Darlehensforderungen gegenüber
dem Geschäftsführer, die im Vorjahr mit Euro
32.178,73 valutierten, wurden im Geschäftsjahr
abgetreten.
Ergebnisverwendungsvorschlag: Die
Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung
offengelegt.
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