Bhakti
Event GmbH
Heidenrod
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
802.328,90 |
739.145,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
116,00 |
816,00 |
| II.
Sachanlagen |
447.212,90 |
438.329,90 |
| III.
Finanzanlagen |
355.000,00 |
300.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.826.230,87 |
2.614.544,89 |
| I.
Vorräte |
376.777,61 |
143.312,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
456.908,33 |
112.745,99 |
| III.
Wertpapiere |
890.000,00 |
890.000,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.102.544,93 |
1.468.486,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
74.893,65 |
32.780,17 |
| Aktiva |
3.703.453,42 |
3.386.470,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.050.971,00 |
2.695.642,73 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
16.812,50 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-8.187,50 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.678.830,23 |
2.197.131,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
347.140,77 |
481.698,51 |
| B.
Rückstellungen |
176.202,41 |
276.320,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
476.280,01 |
414.507,39 |
| Summe
Passiva |
3.703.453,42 |
3.386.470,96 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Bhakti Event GmbH hat ihren Sitz in Heidenrod und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Wiesbaden, Abteilung B Nr. 23765.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss der Bhakti Event GmbH für
das Wirtschaftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des
HGB und des Gesellschaftsvertrages unter Beachtung
steuerrechtlicher Vorschriften aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
II.
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
planmäßiger, in gleichen Jahresbeträgen
entsprechenden Abschreibungen angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
planmäßiger, der betrieblichen Nutzungsdauer
entsprechenden Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung
wird nur für die Anzahl der Monate vorgenommen, die
das Wirtschaftsgut sich im Betriebsvermögen der
Gesellschaft befindet (pro rata temporis).
Bewegliche, selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis netto 800 € werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Es
wurden keine Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
vorgenommen.
Die Bewertung der
Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer
Börsen- oder Marktpreis festzustellen war (§ 253
IV HGB).
Die
liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das
gezeichnete
Kapital entspricht dem Stammkapital laut
Gesellschaftsvertrag.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig erscheint (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Der Betrag der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
€ 28.400,00, für die restlichen Forderungen
beträgt die Restlaufzeit bis ein Jahr.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Als
aktive
Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
ausgewiesen, die vor dem Bilanzstichtag gezahlt wurden,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital beträgt €
25.000,00. Hiervon sind € 25.000,00 eingezahlt.
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3 HGB lagen im
Geschäftsjahr nicht vor.
V.
Sonstige Angaben
Angaben zu den Mitarbeitern
Die Gesellschaft beschäftigte im Wirtschaftsjahr
2023 durchschnittlich 114 Mitarbeiter.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB
i.V.m. § 251 HGB liegen nicht vor.
Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem
Jahresüberschuss ab. Die Geschäftsführung
schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
VI.
Unterschrift der Geschäftsführung
Springen, den 25.02.2025
gez.
Wlodzimierz Schmidt, Geschäftsführer
gez.
Jan-Philipp Zehner, Geschäftsführer
gez.
Fabian Leuzinger, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025
festgestellt.
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