Wholesale of electrical household appliances
Lutz Elektro GmbH
Augsburger Straße 14, 86399 Bobingen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Helmut Lutz since 3/26/2010 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Lutz Elektro GmbHBobingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGGrundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss der Lutz Elektro GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Lutz Elektro GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 i.V.m. § 326 HGB, in Anspruch genommen. Das Prinzip der Bilanzkontinuität wurde beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenständewurden nicht angesetzt. Die Sachanlagensind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die Absetzung für Abnutzung von in 2010 angeschafften Wirtschaftsgüter wurde ausschließlich zu gleichen Jahressätzen (linear) durchgeführt, ansonsten die lineare bzw. degressiven Ansätze des Vorjahres fortgeführt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben, die Geringwertige Wirtschaftsgüter von 150 € bis 1.000 € nach § 6 Abs. 2a EStG unabhängig von der betrieblichen Nutzungsdauer in einen Sammelposten eingestellt und auf 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Vorrätewurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In den Herstellkosten werden auch angemessene Anteile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Scheckssind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionensind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapitalentspricht dem Gesellschaftsvertrag. Die Rückstellungenbeinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss Die Verbindlichkeitensind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag dieFührung der Geschäfte unverändert bei Herrn Helmut Lutz.Vorschüsse oder Kredite wurden nicht gewährt, Haftungsverhältnisse zugunsten des Geschäftsführers wurden nicht eingegangen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. In der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres in Höhe von Euro 6.784,73 zum 31. Dezember 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. Kronburg, den 22.07.2011, Erich Schmid
Helmut Lutz |
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