Master Data

Registry
Register court Duisburg HRB 6733
Registered
6/10/2002
Industry
Management of non-residential real estate on a fee or contract basisManagement activities of other holding companiesActivities of holding companies
Purpose
die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma InterRex GmbH & Co. KG in Duisburg, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilienvermögen sowie die Übernahme von Hausverwaltungen ist

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

47058 Duisburg
€52,000
100.00%

Financial Report

InterRex Verwaltungs GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVSEITE

EUR Vorjahr
EUR
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 74.525,48 72.647,56
74.525,48 72.647,56

PASSIVSEITE

EUR EUR Vorjahr
EUR
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnvortrag 20.647,56 18.862,47
III. Jahresüberschuss 1.877,92 1.785,09
74.525,48 72.647,56
74.525,48 72.647,56

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010

EUR Vorjahr
EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 73.063,46 72.945,40
2. Personalaufwand -60.677,52 -60.677,52
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -7.273,02 -7.154,96
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.112,92 5.112,92
5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3.235,00 -3.327,83
6. Jahresüberschuss 1.877,92 1.785,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Vorbemerkungen

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB; die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den entsprechenden Vorschriften.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.

2. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden, soweit nicht gesondert erwähnt, unverändert fortgeführt.

Forderungen werden zum Nominalwert bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch Ausbuchung Rechnung getragen.

3. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten

3.1 Eigenkapital

Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von EUR 1.877,92 erzielt, der zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 20.647,56 auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

3.2 Steuerrückstellungen

Steuerrückstellungen waren nicht zu bilden.

4. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr durch ihre Geschäftsführer

Herrn Dr. Leo König (Kaufmann), Duisburg, und

Frau Dr. Doris König (Kauffrau), Duisburg,

vertreten.

Die Gesellschaft ist - ohne Einlage - Komplementärin der InterRex GmbH & Co. KG in Duisburg.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird von der Möglichkeit des Unterlassens der Angaben zu den Bezügen nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag keine Eventualverbindlichkeiten.

Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Duisburg, den 21. März 2011

Dr. Leo König

Dr. Doris König

Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht

An die InterRex Verwaltungs GmbH

Wir haben den Jahresabschluss der InterRex Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.

Wir haben die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.

Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.

 

Duisburg, den 28. März 2011

PKF FASSELT SCHLAGE
Partnerschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Dr. Swart, Wirtschaftsprüfer

Hesse, Wirtschaftsprüfer

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