Hostago GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Firat Gündüz since 3/27/2018 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Boulevard 30 GmbHAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang Für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Boulevard 30 GmbH auf den 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte sind mit ihren Herstellungskosten, also den Aufwendungen der Entwicklungsphase, angesetzt; die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die - in den Vorjahren erworbenen - geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert. Die Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert angesetzt. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt. In den Herstellungskosten werden die Einzelkosten und die Gemeinkosten des Material- und des Fertigungsbereichs sowie anteilige Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet. Eine Pauschalwertberichtigung war nicht zu bilden. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Fremdwährungsforderungen werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Eine Rückstellung für Abbruchverpflichtung wird ratierlich gebildet und, entsprechend ihrer Restlaufzeit, mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren ermittelt. Grundlage des Gutachtens sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene Rechnungszinsfuß von 5,16 %, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem ist ein Gehaltstrend von 2,5 % berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Zugang mit dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs. Bei Absicherung des Wechselkursrisikos durch ein Devisentermingeschäft haben wir Bewertungseinheiten gebildet. Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, haben wir von diesen Wahlrechten entsprechend Gebrauch gemacht. 3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung A. Anlagevermögen Die Entwicklung der Anlagewerte im Geschäftsjahr ist in dem als Anlage beigefügten Restwertverzeichnis dargestellt. Der im Geschäftsjahr aktivierte Betrag der selbst geschaffenen immateriellen Anlagewerte entspricht dem Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. B. Umlaufvermögen Hinsichtlich der Fristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird auf die Angaben bei den Kontennachweisen hingewiesen. C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten D. Sonderposten mit Rücklageanteil Es wurden keine Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet. E. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für Urlaub/Überstundenverpflichtungen, Rückbauverpflichtungen, Drohverluste, Abschluss- und Prüfungskosten, Bürgschaft, Aufbewahrung, Rechtskosten, Gewährleistungen, sowie noch offene Herstellungskosten von übergebenen Objekten gebildet. Rückstellungen für zu erwartende Steuernachzahlungen wurden in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Nachzahlungsbeträge gebildet. Unter den sonstigen Rückstellungen wurden folgende Beträge eingestellt: Für die Erstellung des Jahresabschlusses wurde eine Rückstellung in Höhe der voraussichtlich anfallenden Aufwendungen gebildet. Gebildet wurde die Rückstellung in Höhe der für die noch offenen Urlaubsansprüche voraussichtlich anfallenden Lohnkosten, einschließlich Lohnnebenkosten. F. Verbindlichkeiten Hinsichtlich der Fristigkeiten und Sicherheiten für Verbindlichkeiten wird auf die Angaben bei den Kontennachweisen hingewiesen. G. Erträge/Aufwendungen Im außerordentlichen Ergebnis werden die Aufwendungen und Erträge aus der Erstanwendung Hinsichtlich der Ertragssteuern wurde gem. § 274 a Nr. 5 HGB vom Nichtansatz der latenten Steuern gem. § 274 HGB Gebrauch gemacht. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von 0 Euro enthalten (siehe D). Der ausgewiesene Steueraufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belastet nur das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 4. Sonstiges Folgende Personen waren im Geschäftsjahr zu Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt: Firat Gündüz, Im Kollenbruch 42, 52078 Aachen Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft folgende Beteiligungen von mehr als 20 % am Kapital folgender Gesellschaften gehalten:
Aachen, im Feb. 2025 Firat Gündüz, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Aachen, den 17.02.2025 gez. Firat Gündüz, Geschäftsführer Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 17.02.2025 festgestellt. |
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