Elektro Arnold GmbHLiquidated

01737 Tharandt, DEU

Master Data

Registry
Register court Dresden HRB 19572
Registered
11/29/2004
Industry
Retail sale of electrical household appliancesWholesale of electrical household appliancesManufacture of wiring devices
Purpose
sämtliche Leistungen im Bereich Elektroinstallation, einschließlich Projektierung und Kundenberatung; Handel mit Elektrogeräten; Handel mit Elektroinstallation dienenden Produkten und das Betreiben eines Einzelhandelsgeschäftes mit der Produktpalette Elektroartikel, Elektro- und Haushaltsgeräte, Präsente, Souvenirs und Geschenkartikel.

History

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Management

NameRole
Monika Arnold
since 11/19/2019
Liquidator

Financial Report

Elektro Arnold GmbH

Tharandt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 9.684,00 18.479,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 768,30
II. Sachanlagen 9.683,00 17.710,70
B. Umlaufvermögen 375.901,90 318.299,10
I. Vorräte 54.593,00 75.185,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 82.608,63 94.642,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 238.700,27 148.471,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.073,08 3.362,13
Bilanzsumme, Summe Aktiva 388.658,98 340.140,23

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 335.163,06 282.435,37
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 310.163,06 257.435,37
B. Rückstellungen 8.510,00 16.295,00
C. Verbindlichkeiten 44.985,92 41.409,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 388.658,98 340.140,23

Anhang

1 Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

2 Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag auf eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

3 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr
TEUR
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 82,6 45,0 94,6 46,0

3.3 Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 257.435,37 EUR enthalten.

3.4 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Archivierungskosten sowie übrige Rückstellungen.

3.5 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr
TEUR
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
TEUR
Verbindlichkeiten 45,0 45,0 41,4 41,4

3.6 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

4 Sonstige Angaben

4.1 Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Frau Monika Arnold

Herr Eberhard Arnold.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.10.2016.

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