AZ Carstyling e.K. Inhaber: Klaus-Detlef Koch
Same addressManufacture of builders’ ware of plastic
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Klaus-Detlef Koch since 4/3/2006 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 95.00% |
| Name | Ownership |
|---|---|
Doverkamp 24 | 5.00% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Carstyling Koch GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2014A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB). Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Vorräte sind mit den Anschaffungs- unter Berücksichtigung der Anschaffungsnebenkosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Absatz 4 HGB); aus Gründen kaufmännischer Vorsicht wird ein Wertabschlag von 2,5 v. H. vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalbetrag bewertet. Ausfallrisiken sind mit einer Wertberichtigung von 3 v. H. bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. C. Angaben zur Bilanz Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich alle innerhalb eines Jahres fällig, ausgenommen sind ein Bankdarlehen (69.663,24 €) und das Darlehen des Gesellschafters (125.000,00 €). D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt, § 275 Abs. 2 HGB. E. Sonstige Angaben Die Gesellschaft wird durch Herrn K.-D. Koch vertreten. Herr K.-D. Koch ist allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von den Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hamburg, den 12. Februar 2016 gez. K.-D. Koch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.02.2016 |
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