Master Data

Registry
Register court Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 4872
Registered
3/23/2017
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Florian Hofmann
since 3/23/2017
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Luhe-Wildenau
€26,000
100.00%

Holdings

Balance Sheet Accounts

Financial Report

FH Holding GmbH

Luhe-Wildenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 81.876,42 363.490,56
I. Sachanlagen 4,00 4,00
II. Finanzanlagen 81.872,42 363.486,56
B. Umlaufvermögen 360.113,68 57.699,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 306.144,36 36.607,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.969,32 21.092,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 36,17
Summe Aktiva 441.990,10 421.226,66

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 341.041,34 330.292,10
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 304.292,10 45.119,35
III. Jahresüberschuss 10.749,24 259.172,75
B. Rückstellungen 57.798,48 56.808,48
C. Verbindlichkeiten 33.256,25 30.039,31
D. Passive latente Steuern 9.894,03 4.086,77
Summe Passiva 441.990,10 421.226,66

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die FH Holding GmbH mit Sitz in Luhe-Wildenau ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Weiden unter HRB 4872 eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des Dritten Buches des HGB.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

2. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

3. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme Rechnung.

4. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN

1. Anlagevermögen

In den Finanzanlagen sind Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 20.700,00 enthalten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 200.477,86 enthalten.

3. Verbindlichkeiten

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben zu Restlaufzeiten und Besicherung der Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitsspiegel dargestellt:

Restlaufzeit
bis zu einem Jahr

EUR
Restlaufzeit
zwischen
einem und
fünf Jahren

EUR
Restlaufzeit
von mehr als
fünf Jahren

EUR
Gesamtverbindlichkeiten

EUR
Gesicherte Beträge

EUR
3.256,25 30.000,00 0,00 33.256,25 0,00

(Vj. € 39,31)

D. SONSTIGE ANGABEN

Arbeitnehmeranzahl

Im Jahresdurchschnitt wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte im Berichtszeitraum durch Herrn Florian Hofmann (Immobilienmakler). Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gegenüber dem Geschäftsführer besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung. Diese hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

EUR
Stand 01.01.2020 52.585,69
Veränderung 168.592,17
Stand 31.12.2020 221.177,86

Die Forderungen werden mit 1,00 % bzw. 2,00 % p. a. verzinst.

Anteilsbesitz

Die Angaben zu Unternehmen, an denen die Gesellschaft mindestens 20 % der Anteile besitzt unterbleiben, da die unterlassenen Angaben dem Unternehmen bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einen erheblichen Nachteil zufügen können (§ 286 Abs. 3 HGB).

Luhe-Wildenau, den 07. Oktober 2021

Florian Hofmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.10.2021.

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