SICOS BW
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.237,00 |
13.424,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.234,00 |
13.421,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
222.420,23 |
262.550,10 |
| I.
Vorräte |
1.522,30 |
3.460,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
120.444,01 |
59.310,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100.453,92 |
199.779,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.617,00 |
1.608,01 |
| Aktiva |
235.274,23 |
277.582,11 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.412,75 |
29.412,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.412,75 |
4.412,75 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
11.237,00 |
13.424,00 |
| C.
Rückstellungen |
65.224,88 |
46.440,53 |
| D.
Verbindlichkeiten |
31.028,78 |
21.217,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
31.028,78 |
21.217,76 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
98.370,82 |
167.087,07 |
| Passiva |
235.274,23 |
277.582,11 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die SICOS BW GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der
Nr. 738590 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
mit Sätzen zwischen 7,69 % und 100 %
Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände mit Ausnahme von
It-Zubehör im Einzelwert bis 800,00 EUR werden im
Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs. 2 EStG sofort in
voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die Vorräte sind zu Herstellungskosten
angesetzt.
Die Leistungsforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
die Abgrenzung der Fördermittel und der Zuwendungen
von EU-Fördermitteln, bei denen der Zuschuss bereits
vereinnahmt wurde, die Aufwendungen hierzu jedoch erst im
Folgejahr anfallen. Die im Vorjahr als passive
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen, nicht
verwendeten, Fördermittel wurden auf 2021
übertragen und aufgelöst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE ANGABEN
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 11,5 Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2021
Stuttgart, 30. September 2022
Dr. Andreas Wierse
Geschäftsführer
|
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.10.2022
festgestellt.
|