Feel Good Life LimitedLiquidated

34431 Marsberg, DEU

Master Data

Registry
Register court Arnsberg HRB 7513
Registered
4/27/2006
Industry
Wholesale of textilesWholesale of clothingWholesale of paint and varnish
Purpose
An- und Verkauf von Waren jeglicher Art

History

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Management

NameRole
Bernhard Sieffert
since 4/27/2006
Managing Director
Marc Splingard
since 4/27/2006
Managing Director

Financial Report

Feel Good Life Limited

Marsberg

fmc services Ltd.

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

A K T I V A
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 326,00
326,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 640,99
II. Kassen-, Bankbestände, Guthaben bei Kreditinstituten 58,05
699,04
Summe A K T I V A 1.025,04
P A S S I V A
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 144,00
II. Gewinn-Vortrag 291,14
III. Jahresfehlbetrag - 253,58
181,56
B. Verbindlichkeiten 843,48
Summe P A S S I V A 1.025,04

Anhang

Erforderliche Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 des Unternehmens fmc services Limited (vormals feel good life Limited) wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten

1.1 Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Art. 67 Abs. 8 EGHGB)

Für das Berichtsjahr wurden erstmals die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 geänderten Vorschriften angewendet.
Auf die Erstellung einer Anpassungsbilanz auf den 01.01.2010 aufgrund geänderter Bilanzierungsvorschriften
ab 2010 nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 29.05.2009 wurde verzichtet.

2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten sowohl linear als auch degressiv nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; von der degressiven Abschreibungsmethode wurde auf die lineare Methode gewechselt, wenn dies zu einer höheren Abschreibung führte. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte, Genossenschaftsanteile sowie Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Dabei wurde der niedrigst zulässige handelsrechtliche Wert berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden Geschäftsjahr führen.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25, § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Im Berichtsjahr wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 HGB verrechnet.

3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegen Gesellschaftern.


3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)

Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen.

a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 750,00 €.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 0,00 €.

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Angaben über die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten Geschäftsführern/Direktoren vertreten:
Bernhard Sieffert, Bankkaufmann (01.01.2010 bis 31.12.2010)

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

5. Unterschrift der Geschäftsleitung

Marsberg, 22.08.2011

fmc services Ltd.

(gez. Bernhard Sieffert)


sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung (§ 328 Ziffer 1 Satz 2 HGB)
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2011 festgestellt.

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