HBE-Bau GmbH
Altenweddinger Straße 25, 39171 Sülzetal, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Tino Dunkel since 7/27/2006 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 51.00% |
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
HBE-Bau GmbHSelf-held cycle | 49.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 49.00% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
HBE-Bau GmbHSülzetal/OT BahrendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
Jahresabschluss
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 der Firma
HBE Bau GmbH
Altenweddinger Str. 25 39171 Sülzetal
1. Allgemeine Angaben
Die HBE Bau GmbH hat ihren Sitz im Sülzetal und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Stendal unter Registernummer 110305. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs.1 u. 4 HGB.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB und § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit sich durch die Anwendung der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG
keine Änderungen ergaben.
2.2 Anlagevermögen
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich
der aktivierungspflichtigen Nebenkosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Soweit erforderlich wurde der niedrigere beizulegende Wert
angesetzt. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
und entsprechend der tatsächlichen Abnutzung linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € wurden im
Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG aus den Vorjahren wurde in die
Handelsbilanz übernommen, da er für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
ist.
Finanzanlagen
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Unverzinsliche
Ausleihungen wurden mit ihrem Barwert angesetzt.
2.3 Umlaufvermögen
Vorräte
Die unfertigen Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen
Herstellungskosten gemäß §255 Abs. 2 HGB bewertet. Der mengenmäßige Warenbestand wurde durch eine körperliche Bestandsaufnahme der Gesellschaft
ermittelt. Der Ansatz erfolgte mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sofern
die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken angesetzt. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betrugen zum Abschlussstichtag 0,00 €.
2.4. Aktive Rechnungsabgrenzung
Ausgewiesen wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanztag darstellen. Geldbeschaffungskosten (Disagio) wurden analog der Laufzeit der Verbindlichkeit abgeschrieben.
2.5 Rückstellungen
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Bewertung erfolgte nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren/Teilwertverfahren.
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurden gemäß einem versicherungsmathematischen
Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt.
Zur Ermittlung der Verpflichtungen wurden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck
(Richttafeln 2005 G) zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche
Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde erstmals der von
der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre statt wie im Vorjahr der durchschnittliche Marktzinssatz
der verfangenen sieben Jahre verwendet.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet worden. Bei Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Kosten- und Preissteigerungen
einbezogen. Ferner wurden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wurde, abgezinst.
Wenn die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen für die Beibehaltung von Rückstellungen
nicht mehr gegeben waren, wurden die Rückstellungen erfolgswirksam aufgelöst.
2.6 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Gewinn- und Verlustrechnung
entfällt
4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251 und 268
Abs. 7 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen,
die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt.
Sülzetal, den 19. Dezember 2024 gez. Tino Dunkel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Dezember 2024 |
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