Collet
CONSULTING Aktiengesellschaft
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
143.179,75 |
217.501,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.931,00 |
35.571,00 |
| III.
Finanzanlagen |
116.247,75 |
181.928,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
298.303,34 |
207.219,17 |
| I.
Vorräte |
9.250,00 |
9.960,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
281.131,78 |
195.252,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.921,56 |
2.006,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.451,00 |
6.481,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
443.934,09 |
431.201,88 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
112.591,66 |
83.257,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.591,66 |
-26.742,71 |
| B.
Rückstellungen |
148.063,00 |
200.566,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
183.279,43 |
147.378,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
183.279,43 |
147.378,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
443.934,09 |
431.201,88 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
2016 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften unter
Berücksichtigung freiwilliger Angaben aufgestellt
worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kam das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB zur
Anwendung.
Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB zu werten. Auf die Aufstellung eines
Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1
S. 4 HGB verzichtet.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von
jeweils bis EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Die auf USD lautenden Finanzanlagen wurden mit
dem Kurs bei Anschaffung bewertet. Wechselkursbedingte
Abschreibungen zum Bilanzstichtag waren nicht vorzunehmen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Das gezeichnete Kapital setzt sich zusammen aus 1.000
auf den Namen lautende Aktien mit einem Nennbetrag von je
100,00 EUR.
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Verlustvortrag von EUR 26.742,71
einbezogen.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 183.279,43
(Vorjahr: EUR 147.378,59).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Sonstige Angaben
Der Gesamtbetrag der Forderungen gegen Mitglieder des
Vorstands beläuft sich auf EUR 269.881,87 (Vorjahr:
EUR 152.849,49). Die Forderung wird mit 2% p.a. verzinst.
Vorstand der Collet CONSULTING Aktiengesellschaft im
Geschäftsjahr 2016 war Herr Dipl.-Betriebswirt Rolf
Collet. Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterungen des §§ 274a, 288
HGB sowie der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Aachen, 01. August 2017
gez. Dipl.-Betriebswirt Rolf Collet
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2017 festgestellt.
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