TSK GmbH
Transportservice
Geisleden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
310,90 |
484,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
250,90 |
349,90 |
| II.
Sachanlagen |
60,00 |
135,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.818,40 |
59.465,46 |
| I.
Vorräte |
249,34 |
152,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.708,33 |
46.777,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.860,73 |
12.536,15 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.520,69 |
16.418,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
77.649,99 |
76.368,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
36.520,69 |
41.418,16 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.520,69 |
16.418,16 |
| B.
Rückstellungen |
2.814,23 |
1.480,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.835,76 |
74.888,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
77.649,99 |
76.368,52 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz ist unter Beachtung der Vorschriften des
§ 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt. Die größenabhängigen
Erleichterungen der
§§ 274a und 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurden weitgehend in Anspruch
genommen.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Änderungen der bisher
angewandten Darstellungs- und Bewertungsmethoden ergaben
sich dadurch nicht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der TSK Transportservice GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
vorgenommen. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt.
Die Wertansätze der
Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem.
§ 253 HGB ermittelt.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Anlagegüter werden
linear abgeschrieben.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 410,00 wurden gem.
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr ihrer Anschaffung
voll abgeschrieben, soweit sie bis zum 31. Dezember 2007
und ab dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden. Aus
Vereinfachungsgründen wurde im Anlagenspiegel im 6.
Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
über Euro 150,00 und bis Euro 1.000,00, die
im Zeitraum ab dem 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember
2009 angeschafft wurden, werden nach
§ 6 Abs. 2a EStG in einen
Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre
abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, Verluste und ungewissen
Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III.
Angaben zur Bilanz
Zur Abwendung der Überschuldung wurde am
07.02.2008 von der Gesellschafterin Karin Kaiser ein
Darlehen in Höhe von Euro 20.000,00 gewährt,
verbunden mit einer Rangrücktrittserklärung, in
der die Forderung hinter die Forderungen aller anderen
Gläubiger in der Weise zurücktritt, dass ihre
Forderung nur zu Lasten von künftigen Bilanzgewinnen,
aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die
sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft
übersteigenden Vermögen bedient zu werden
braucht.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber dem Einzelunternehmen
Karin Kaiser Vermietservice in Höhe von Euro
20.500,00.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Zur Geschäftsführerin der Gesellschaft ist
bestellt:
Karin Kaiser, kaufmännische
Geschäftsführerin
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des 181 BGB befreit.
gez. Karin Kaiser, Geschäftsführerin, im
August 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2011 festgestellt.
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