Master Data

Registry
Register court Landau HRB 11573
Registered
3/8/1999
Industry
Computer consultancy activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareAgents involved in the sale of office machinery, computers, peripheral equipment and software
Purpose
Der Handel mit und die Herstellung von EDV Soft- und Hardware, die EDV-Unterstützung und die Unternehmensberatung.

History

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Management

NameRole
Herbert Garrecht
since 7/13/2006
Liquidator

Financial Report

GA Soft GmbH

Bellheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 19.991,00 2,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 168.193,05 147.260,28
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
13.798,23 17.003,34
II. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
154.394,82 130.256,94
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 840,00 940,00
SUMME Aktiva 189.024,05 148.202,28
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 150.468,13 112.224,54
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinn- und Verlustvortrag 86.659,95 41.342,16
III. Jahresüberschuss 38.243,59 45.317,79
IV. buchmäßiges Eigenkapital 150.468,13 112.224,54
B. RÜCKSTELLUNGEN 8.677,30 5.715,40
C. VERBINDLICHKEITEN 26.807,72 30.262,34
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 3.070,90 0,00
SUMME Passiva 189.024,05 148.202,28

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 212,47
(Vorjahr: € 268,80).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch: Herbert Garrecht
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

VI. Feststellung Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2011 festgestellt.

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