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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Dominik Haisch since 3/6/2018 | Managing Director |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
IBIQD GmbHKloster Lehnin (Amtsgericht Potsdam HRB 39241 P)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
ANHANGAngaben zur Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma IBIQD GmbH wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die
Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
Für steuerliche Zwecke wurde eine
Überleitungsrechnung erstellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB in der Fassung nach
dem BilRUG (Bilanzsumme bis 6.000.000 €,
Umsatzerlöse bis 12 Mio. € Zahl der
Beschäftigten bis 50). Alle Größenmerkmale
wurden in den letzten beiden Geschäftsjahren
eingehalten.
Ein zusätzlicher Lagebericht wurde nicht erstellt,
§ 264 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 HGB.
Soweit einschlägig wurden die Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 266 Abs.
1 Satz 3 HGB,
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB n.F. (Anlagengitter), §
274a Nr. 3 n.F. (aktiviertes Damnum) sowie § 274a Nr.
4 HGB n.F. (keine Ermittlung latenter Steuern) sowie 276
Satz 2 HGB a. F. (außerordentliche Erträge bis
WJ 2015) ausgenutzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffung-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linearer
vorgenommen. Die steuerliche Bewertungsregel entspricht
gem.
§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB einer handelsrechtlichen,
planmäßigen Abschreibung. Dies gilt auch
für sog. geringfügige Wirtschaftsgüter
(vergl. Beck'scher Bilanzkommentar, 10. Aufl. § 253 RZ
275).
Abnutzbare Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbstständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten maximal 800 Euro betragen, wurden im
Zeitpunkt der Anschaffung sofort abgeschrieben.
Ein Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG wurde nicht
gebildet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffung- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, § 255 HGB. In Arbeit
befindlichen Aufträge wurden entsprechend den bereits
erbrachten Arbeitsleistungen angesetzt. Dabei wurden keine
Fremdkapitalzinsen berücksichtigt
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet, § 252 Nr. 4 HGB.
Es wurden keine sonstigen Rückstellungen angesetzt,
da am Bilanzstichtag keine Risiken erkennbar waren.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den Erfüllungsbetrag lagen,
wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer, § 285
Nr. 7 HGB:
Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 9 Mitarbeiter
beschäftigt. Eine Trennung nach Gruppen ist nicht
erfolgt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB:
Es gibt zum Bilanzstichtag keine derartigen finanziellen
Verpflichtungen. Verpflichtungen bezüglich
Altersversorgung bestehen nicht. Die BAV gegenüber den
Mitarbeitern erfolgt ausschließlich im Rahmen von
externen Durchführungswegen.
Kredite an Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans, § 285 Nr. 9c
HGB:
Es wurden keine derartigen Kredite vergeben.
Gesamtbezüge an Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans, § 285 Nr. 9a
HGB
Unabhängig von den Erleichterungen des § 288
HGB für Kleinkapitalgesellschaften sind die
Bezüge der Geschäftsführer in der GuV
getrennt ausgewiesen. Auf die gesonderten Ausführungen
im Bilanzbericht wird verwiesen.
Haftungsverhältnisse gem. § 285 Nr. 1b HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0 T€. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht
zu rechnen.
Beteiligungen an anderen Unternehmen:
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblickes in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind
gem. § 266 Abs. 3 Buchstabe C HGB ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
Verbindlichkeiten mit RLZ von unter einem Jahr sind gem.
§ 268 Abs. 5 HGB gesondert ausgewiesen.
Forderungen mit einer RLZ von mehr als einem Jahr
(§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) sind zum Bilanzstichtag
nicht vorhanden.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Freiburg, den 20. Dezember 2023 gez. Dominik Haisch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Dezember 2023 |
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