Master Data

Registry
Register court Bad Kreuznach HRB 20860
Registered
1/20/1999
Industry
Manufacture of ceramic household and ornamental articlesManufacture of non-electric domestic appliancesManufacture of ceramic insulators and insulating fittings
Purpose
Produktion von Vollkeramikkäppchen als Grundlage für Vollkeramikkronen und Vollkeramikgerüste aller Art. Ein genehmigungspflichtiges Handwerk wird nicht ausgeübt, da lediglich ein Vorprodukt zur Herstellung von Kronen und Brücken hergestellt wird.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Stefan Georg Erwin Wolz
Louvresstraße 24, 55566 Bad Sobernheim
€26,000
100.00%

Financial Report

Wol-Dent GmbH

Bad Sobernheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 22.837,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1,00
II. Sachanlagen 2,00 22.836,00
B. Umlaufvermögen 90.654,98 37.071,11
I. Vorräte 18.298,80 19.699,68
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.240,79 16.229,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.115,39 1.142,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.027,10 4.711,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 93.684,08 64.619,99

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 26.905,20 23.632,20
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 135,10 0,00
III. Bilanzgewinn 770,10 -2.367,80
B. Rückstellungen 7.989,00 11.385,70
C. Verbindlichkeiten 58.734,08 29.602,09
D. Passive latente Steuern 55,80 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 93.684,08 64.619,99

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear oder degressiv abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.797,77€ 0,00€
Forderungen gegen verbundene Unternehmen/Mutterunternehmen 57.389,70€ 24.889,70€
Sonstige Vermögensgegenstände 3.053,32€ 3.053,32€

Eigenkapital

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag von € 2.2367,80 enthalten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr davon mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 58.734,08€ 58.734,08€ 0,00€
Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Stefan Wolz, Kaufmann.

Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Kreditgewährungen gegenüber Organmitgliedern in Höhe von 1.944,54 Euro, welche nicht besichert sind. Die Verzinsung erfolgt mit 1% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Die vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.11.2011.

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