Epotronic
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.337,00 |
12.013,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
44.336,00 |
12.012,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.086.447,20 |
1.683.827,17 |
| I.
Vorräte |
1.605.863,16 |
415.671,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.693.866,66 |
1.155.585,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
24.466,68 |
24.466,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
786.717,38 |
112.569,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.002,01 |
1.475,00 |
| Aktiva |
4.134.786,21 |
1.697.315,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
435.256,24 |
48.272,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
75.000,00 |
75.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
51.727,47 |
454.338,28 |
| IV.
Jahresüberschuss |
386.983,71 |
402.610,81 |
| B.
Rückstellungen |
320.800,00 |
68.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.377.301,97 |
1.580.142,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.377.301,97 |
1.224.624,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
355.518,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
355.518,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.428,00 |
|
| Passiva |
4.134.786,21 |
1.697.315,17 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Epotronic GmbH mit Sitz
in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 90206
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff. und
264 ff. des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Firma Epotronic GmbH ist als Unternehmen nach
§ 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen.
Für die Gliederung der Bilanz wurde § 266
Abs. 2 und 3 HGB angewandt; von der Möglichkeit des
verkürzten Ausweises wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt; demgemäß
erfolgt die Gliederung nach § 275 Abs. 2 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften (§§ 238 ff. HGB) unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung. Die
Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Die Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werdenzuAnschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ausgewiesen und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens deren Anschaffungs- und
Herstellungskosten den Wert von 800,00 EUR nicht
überstiegen haben, wurden im Jahr der Anschaffung
vollständig als Betriebsausgaben behandelt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt. Alle Risiken bei Forderungen wurden
berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Bei der
Bemessung der Rückstellung wurde allen erkennbaren
Risiken ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Tobias
Wentzler, Düsseldorf, geführt.
Vergütung an die Geschäftsführung
Im Bezug auf die Angaben gemäß § 285
Nr. 9a HGB wird von den Erleichterungen gemäß
§ 288 (1) Nr 1 HGB Gebrauch gemacht.
Mitarbeiter
Die Epotronic GmbH hatte im Geschäftsjahr 2023
durchschnittlich acht Beschäftigte.
(§ 267 (5) HGB)
Ergebnisverwendungen
Der Gesellschafterversammlung wird nachfolgende
Verwendung des Jahresergebnisses vorgeschlagen:
Der Jahresüberschuss in Höhe von 386.983,71
EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Düsseldorf, den
18.06.2024
Epotronic GmbH
gez.
Tobias Wentzler, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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