Rhein-Ruhr-Sportcenter GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
8.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
402.359,00 |
427.536,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
64.287,00 |
67.270,00 |
| II.
Sachanlagen |
338.072,00 |
360.266,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
78.509,48 |
46.596,10 |
| I.
Vorräte |
8.824,00 |
12.709,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.051,07 |
21.883,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.634,41 |
12.002,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.596,20 |
12.661,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
493.464,68 |
494.793,25 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.006,38 |
18.467,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.532,86 |
15.867,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.460,76 |
-9.334,34 |
| B.
Rückstellungen |
15.513,19 |
5.523,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
476.945,11 |
470.802,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
493.464,68 |
494.793,25 |
Anhang
1.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der handelsrechtliche Jahresabschluß der
Rhein-Ruhr-Sportcenter GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu
beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert (§
255(1) HGB). Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften linear und/oder degressiv
vorgenommen (§ 254 Satz 1 HGB). Der Übergang von
der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führte. Steuerliche
Sonderabschreibungen gemäß § 254 Satz 1 HGB
wurden nicht angesetzt. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00
wurden entsprechend dem Wahlrecht nach § 6,2 EStG
aktiviert.
In der Position
Vorräte wurde durch Schätzung ein Betrag
in Höhe von EUR 2.000,00 für den Warenbestand
gebildet. Eine Bestandsliste liegt nicht vor. Die noch
nicht abgerechneten Leistungen betreffen
Ausgleichsansprüche aus dem Mietvertrag.
Die
Rückstellungen betreffen die Kosten des
Jahresabschlusses und Aufwandsposten aus Verpflichtungen,
die wirtschaftlich bereits bestanden und erst nach dem
Bilanzstichtag rechtswirksam wurden.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt (§253 Abs. 1 HGB).
Bei den
Anzahlungen wurden Nettowerte ausgewiesen, da die
Umsatzsteuer unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst
ist.
2.
Entwicklung des Anlagevermögens
Auf die entsprechende Anlage zum Anhang wird
verwiesen.
3.
Ergebnisverwendung
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit
einem Jahresfehlbetrag von
EUR 17.460,76 ab.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 157.320,18 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 171.879,61 EUR.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 255.054,12 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 287.950,00 EUR.
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