IfS
Engineering GmbH
Wachenroth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.199,00 |
7.165,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.714,00 |
2.926,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.485,00 |
4.239,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
132.898,46 |
12.179,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.233,28 |
114,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.665,18 |
12.065,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
260,00 |
900,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
137.357,46 |
20.244,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.091,24 |
18.530,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.469,60 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.560,84 |
-6.469,60 |
| B.
Rückstellungen |
16.547,36 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
91.718,86 |
714,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
137.357,46 |
20.244,40 |
Anhang
IfS Engineering GmbH
Wachenroth
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergebniswirksame Auswirkungen auf Grund des
Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach
BilMoG haben sich nicht ergeben, so dass auch kein
diesbezügliches außerordentliches Ergebnis
auszuweisen ist.
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs.
8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegendes Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
grundsätzlich zu Nennwerten bilanziert. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zu Nennwerten angesetzt.
Die flüssigen Mittel und der
Rechnungsabgrenzungsposten sind ebenfalls zu Nennwerten
erfasst.
Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nominalwerten
bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr bestanden nicht.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von EUR
10.547,22 (i. Vj. EUR 0,00) enthalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten besitzen
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeiten von über fünf Jahren bestanden
demnach nicht.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden nicht.
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2010 erfolgte die Geschäftsführung der
Gesellschaft durch Herrn Dipl-Ing. Holger Vogel, Wachenroth
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Wachenroth, 30.12.2011
......................................
IFS GmbH
Holger Vogel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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