Diamond
Solar GmbH
Meschede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
427.522,63 |
| I.
Sachanlagen |
98.826,00 |
| II.
Finanzanlagen |
328.696,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.532.427,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
758.147,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
363.429,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
774.280,00 |
| Aktiva |
1.959.950,55 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.795.850,83 |
| I.
eingefordertes Kapital |
87.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
233.159,15 |
| III.
Verlustvortrag |
731,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.475.923,54 |
| B.
Rückstellungen |
24.291,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
139.808,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
9.485,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
130.323,07 |
| Passiva |
1.959.950,55 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt. Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres
als Abgang dargestellt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Aufbewahrungspflichten.
Verbindlichkeiten
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Christian Föster.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Meschede, den 31.12.2023
...........................................
Geschäftsführer
Christian Föster
sonstige Berichtsbestandteile
Christian Föster
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2023
festgestellt.
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