Wüst GmbH
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Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Mirko Wüst since 11/5/2004 | Managing Director |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Wüst GmbHNeukirchen-VluynJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz
Anhang Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf gestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu beachten. Angaben, die Wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von € 150,01 bis zu einem Wert von € 1.000,00 wurde in Vorjahren ein Sammelposten entsprechend der steuerrechtlichen Vorschriften gebildet und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 wurden im Jahre des Zugangs unmittelbar aufwandwirksam erfasst. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken, die eine Wertberichtigung erforderlich machen, lagen im Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht vor. Der Ansatz der übrigen Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel erfolgte zum Nennwert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr, gegebenenfalls die die Vorjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Ergebnisvorschlag der Geschäftsleitung Der Jahresabschluss wurde am 03. November 2011 festgestellt. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor den Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. In der Gesellschafterversammlung vom 2. November 2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer: Zum 31. Dezember 2010 war Herr Mirko Wüst zum alleinigen Geschäftsführer bestellt. Herr Wüst ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben gemäß § 288 HGB. Neukirchen-Vluyn, den 03. November 2011 Mirko Wüst |
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