QEW GmbHLiquidated

84378 Dietersburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Landshut HRB 7226
Registered
7/11/2007
Industry
Wholesale of photovoltaic modulesProduction of electricity from renewable sources for distributionTrade of electricity
Purpose
Beschaffung und Verkauf von regenerativen und nachhaltigen Energieträger aus West Afrika.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

Identified persons (4)

Shareholders

4 shareholders

GmbH structure

3 of 4 shown

€6,250
25.00%
€6,250
25.00%
€6,250
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Holdings

Financial Report

QEW GmbH

Dietersburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital   0,00   0,00
B. Anlagevermögen   8.812,91   20.942,96
I. Sachanlagen   703,85   1.333,90
II. Finanzanlagen   8.109,06   19.609,06
C. Umlaufvermögen   9.310,27   17.197,45
I. Vorräte   1.600,00   3.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   7.610,27   13.997,45
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   95.690,32   95.106,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva   113.813,50   133.247,30

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   0,00   0,00
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Kapitalrücklage   12.000,00   12.000,00
III. Verlustvortrag   132.106,89   121.722,58
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   583,43   10.384,31
V. nicht gedeckter Fehlbetrag   95.690,32   95.106,89
B. Rückstellungen   2.000,00   2.000,00
C. Verbindlichkeiten   111.813,50   131.247,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr   57.503,50   76.937,30
Bilanzsumme, Summe Passiva   113.813,50   133.247,30

Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS AUF DEN 31. DEZEMBER 2012

QEW GmbH

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß

Entsprechend den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Als kleine Kapitalgesellschaft wurde von den laut § 288 HGB möglichen Erleichterungen bei den Angaben Gebrauch gemacht. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 richten sich nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 und 264 bis 288 HGB und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes.

Die Bewertung wurde aufgrund der Prognose der Geschäftsführung zur Entwicklung der Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen. Zur Vermeidung einer möglichen Überschuldung wurden seitens der Gesellschafter sowie seitens der stillen Gesellschafter bereits 2009 qualifizierte Rangrücktrittserklärungen bezüglich deren Forderungen gegenüber Gesellschaft abgegeben.

Das Anlagevermögen wurde grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und bei abnutzbaren Gegenständen um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen bei den Sachanlagen sind nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen worden.

Im Zugangsjahr erfolgte eine zeitanteilige Abschreibung ("pro rata temporis"). Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,- wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens ab einem Wert von EUR 150,- bis zu einem Wert von EUR 1.000,- wurden als Geringwertige Wirtschaftsgüter (Sammelposten) erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt worden.

Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Rückstellungen wurden gemäß § 249 Abs. 2 HGB in ausreichendem Maße gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen zum Bilanzstichtag insgesamt EUR 3,400,00 und setzen sich aus Darlehensforderungen in Höhe von EUR 1.800,00 sowie geleisteten Anzahlungen für Lieferungen i.H.v. EUR 1.600,00 zusammen.

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Abschlussstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 70.000,00.

Gegenüber stillen Gesellschaftern bestanden zum Abschlussstichtag insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 39.310,00.

Zur Vermeidung einer möglichen Überschuldung und zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens der QEW GmbH traten die Gesellschafter sowie stille Gesellschafter mit Ihren Ansprüchen auf Tilgung und Verzinsung aus ihren Forderungen bzw. Einlagen dergestalt im Range hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurück, dass die Tilgung und Verzinsung der Einlagen und sonstigen Ansprüche nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn, einem Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Schulden übersteigenden -freien- Vermögen erfolgen soll. Eine Tilgung und Verzinsung aus dem sonstigen, die Schulden übersteigenden -freien- Vermögen erfolgt im Falle der Liquidation nicht bevorzugt, sondern gleichrangig mit den Eigenkapitalgebern. Die stillen Gesellschafter dürfen den vorgenannten Betrag der Einlage nebst eventueller Zinsen und sonstiger Ansprüche nicht geltend machen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin formal eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird.

Bezüglich der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten wird auf die Bilanzvermerke verwiesen.

4. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft:

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer: Herr Reynier Funke, Dipl. Ing., Dietersburg

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Herr Johann Georg Osendorfer, Taufkirchen

Die QEW GmbH ist zu 79,85% an der QEW Ghana Limited, Accra, Ghana, Afrika beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31.12.2011 GHC 13.150,00. Hiervon hält die QEW GmbH GHC 10.500,00. Wie in 2011 ruhten die Geschäftstätigkeiten in 2012.

Die QEW GmbH war bis März 2012 zu 14,29% an der Biotic Oil Limited, Accra, Ghana, Afrika beteiligt. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31.12.2011 GHC 90.000,00. Hiervon hielt die QEW GmbH GHC 10.000,00. Diese wurde in März 2012 veräußert. Es liegen keine belastbaren Geschäftsdaten für 2012 vor.

Ergänzende Ausführungen der Geschäftsführung zu den Aktivitäten in 2012.

Es wird zuerst auf dem ausführlichen Bericht 2009 und Kurzberichten 2010 und 2011 verwiesen.

Die wegen mögliche Rückflüssen aus Veräußerungen der Beteiligungen weitere Verschiebung der Nov. 2010 entschiedene Liquidation hat sich bewehrt. Mit der Veräußerung der Biotic Oil Ltd. Anteile könnten einige Verbindlichkeiten getilgt werden. Es besteht weiter Voraussicht auf Rückfluß aus der Auflösung der German Bio-Energy GmbH und der Restzahlung der Veräußerung der Tata LKW in Ghana. Deswegen wird, obschon die Geschäftsaktivitäten seit 2010 ruhen, noch nicht zur Liquidation übergegangen. Dies wurde mit Beschluß von Dezember 2012 bestätigt, auch um eventuell die Pflanzenölbeschaffung aus ein mögliche Nachfolger der German Bio-Energy zu sichern.

 

Dietersburg, den 15. September 2013

Reynier Funke

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.09.2013

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