MR Sun
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
Grundlagen des Unternehmens
Die Gesellschaft (MR Sun GmbH) ist Emittentin einer
Inhaberschuldverschreibung.
Die Emittentin wurde mit Eintragung im
Handelsregister vom 22.November 2022 gegründet (AG
Leipzig, HRB 40922). Im Jahr 2023 wurde eine
Namensänderung auf den heutigen Namen
durchgeführt. Das Geschäftsjahr 2023 umfasst den
Zeitraum, vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Das
Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
Mit Basisprospekt vom 27.02.2023 bietet die MR Sun
GmbH öffentlich Inhaberschuldverschreibungen unter das
der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments an.
Nach Ablauf der Gültigkeit des Basisprospektes
wird das öffentliche Angebot im Jahr 2024 beendet.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Im Jahr 2023 verzeichneten Investitionen in
Solarparks eine signifikante Zunahme, da immer mehr Anleger
auf erneuerbare Energien setzten. Solarparks bieten eine
attraktive Möglichkeit, in saubere Energiequellen zu
investieren und gleichzeitig Renditen zu erzielen.
Die Kostensenkungen bei Solartechnologien,
insbesondere bei Photovoltaikmodulen, trugen zur
Attraktivität von Solarparks als Investitionsobjekte
bei. Dies führte zu einer verbesserten
Wirtschaftlichkeit und Rentabilität solcher Projekte.
Regierungen und staatliche Institutionen
unterstützten Investitionen in Solarparks durch
verschiedene Anreizprogramme und Fördermittel. Diese
Maßnahmen sollten den Ausbau erneuerbarer Energien
vorantreiben und den Übergang zu einer nachhaltigeren
Energieversorgung unterstützen.
Investoren erkannten die langfristigen Vorteile von
Solarparks, wie eine stabile und vorhersehbare
Energieerzeugung sowie langfristige Einnahmen aus
Stromverkäufen oder Einspeisetarifen. Dies schafft ein
attraktives Risiko-Rendite-Profil für Investoren.
Die Entwicklung von Batteriespeichertechnologien
ermöglichte es auch, die Schwankungen in der
Energieerzeugung aus Solarparks auszugleichen und den
Eigenverbrauch sowie den Verkauf von
überschüssiger Energie zu optimieren. Dies
steigerte die Attraktivität von Solarparks als
Investitionsmöglichkeit weiter.
Die globale Energiewende und die Verpflichtungen zur
Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Rahmen
internationaler Abkommen schaffen einen günstigen
politischen und regulatorischen Rahmen für
langfristige Investitionen in erneuerbare Energien,
einschließlich Solarparks.
Die Integration von Solarparks in lokale
Energieinfrastrukturen und Netze erforderte jedoch auch
Investitionen in die Netzinfrastruktur und
Netzstabilität, um die reibungslose Integration und
Nutzung der erzeugten Solarenergie zu gewährleisten.
Einige Herausforderungen blieben bestehen, wie
beispielsweise die Verfügbarkeit von geeigneten
Flächen für Solarparks und die Planung und
Genehmigung solcher Projekte. Die Zusammenarbeit mit
lokalen Gemeinden und Interessengruppen war entscheidend,
um diese Herausforderungen zu bewältigen.
Insgesamt waren Investitionen in Solarparks im Jahr
2023 attraktiv und vielversprechend. Die Kombination aus
sinkenden Kosten, staatlicher Unterstützung und
positiven langfristigen Aussichten für erneuerbare
Energien trug zur steigenden Beliebtheit solcher
Investitionen bei.
Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum
01.01.2023 bis 31.12.2023.
Das Basisprospekt der MR Sun GmbH wurde am 27.02.2023
gebilligt und anschließend veröffentlicht.
Insgesamt werden 25.000.000,00 Euro und 25.000.000,00 CHF
in Inhaberschuldverschreibungen über 4 Produkte
angeboten.
Die Einzahlungen auf die Inhaberschuldverschreibungen
erfolgen als Einmalzahlung.
Bis zum 31.12.2023 wurden auf die eingeworbenen
Teilschuldverschreibungen 8.661.597,93 Euro durch Anleger
eingezahlt. Die Einzahlungen in CHF werden zum
Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Investitionen
4.900.000,00 Euro der Gesellschaft sind aktuell in
Finanzanlagen investiert.
Nachfolgend die Übersicht der Finanzanlagen:
· Ausleihungen in Gestalt von
Nachrangdarlehen an die VIVAT Merseburger GmbH & Co.KG
im Nennwert von 2.900.000,00 Euro
· Ausleihungen in Gestalt eines
Nachrangdarlehen an die MSV Solarproduktion GmbH
im Nennwert von 2.000.000,00 Euro
Ertragslage
Aus den Investitionen hat die Gesellschaft in 2023
223.027,40 Euro an Zinserträgen erzielt.
Den sonstigen Erträgen aus
Währungsumrechnung in Höhe von 103.665,39 Euro
standen gleichzeitig Aufwendungen aus
Währungsumrechnungen in Höhe von 212.425,66 Euro
gegenüber.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.918.235,44
Euro resultiert im Wesentlichen aus den Verkaufsprovisionen
und provisionsähnlichen Vergütungen in Höhe
von 1.706.282,30 Euro.
Abschluss- und Prüfungskosten fielen in
Höhe von 19.872,35 Euro an.
Finanzlage
Der Mittelzufluss des Geschäftsjahres wurde
durch die Einzahlung der Teilschuldverschreibungen auf die
MR Sun GmbH geprägt. Es ergibt sich eine
stichtagsbezogene Liquidität zum 31.12.2023 in
Höhe von 3.144.475,30 Euro.
Vermögenslage
Dem Anlagevermögen in Höhe von 573.382,50
Euro und dem Umlaufvermögen in Höhe von
8.568.358,81 Euro zusammen 9.141.741,31 Euro standen am
Abschlussstichtag Rückstellungen und Verbindlichkeiten
in Höhe von 11.024.530,29 Euro gegenüber.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag der
Gesellschaft betrug zum 31.12.2023 1.882.692,75 Euro. Die
Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Dennoch
liegt keine insolvenzrechtlich relevante Überschuldung
vor, da aufgrund der wirtschaftlichen und rechtlichen
Verhältnisse die Fortführung der MR Sun GmbH
für den Prognosezeitraum überwiegend
wahrscheinlich ist. Diese Annahmen beruhen auf den
Erwartungen, dass sich die Ertrags- und Finanzlage
entsprechend den Prognoserechnungen entwickeln wird.
2.105.523,29 Euro der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von einem Jahr sind nachrangige
Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind mit einem
qualifizierten Nachrang (Rangrücktritt) versehen.
Gesamtaussage
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
entspricht im Geschäftsjahr den Prognosen.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in
Höhe von 1.882.692,75 Euro beruht im Wesentlichen aus
den Verkaufsprovisionen und Finanzierungskosten der
Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem
öffentlichen Angebot der Teilschuldverschreibungen
nach der Vertriebsinformation für das prospektfreie
Angebot in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese
Kosten wie Provisions-, Vertriebs-, Konzeptionskosten
genauso wie die Zinsaufwendungen auf die
Teilschuldverschreibungen als planmäßige
Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.
Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten
Unternehmensführung.
Der Unternehmensplan teilt sich in drei Phasen, die
Kapitaleinwerbungsphase, die Investitionsphase und die
Ertragsrealisationsphase. Für die drei Phasen wird
planmäßig die Liquidität sichergestellt.
Eine tatsächliche Überschuldung liegt durch den
qualifizierten Nachrang des Darlehens nicht vor. Da es
keine tatsächliche Überschuldung gibt und
ausreichend Liquidität vorhanden ist, sowie aufgrund
der aktuellen und geplanten Ertragssituation im
Unternehmensplan, ist der Geschäftsführer
optimistisch hinsichtlich der Fortführung der
Unternehmensaktivitäten. Die positiven Aussichten
für die Fortführung des Unternehmens ergeben sich
aus dem Unternehmensplan der Gesellschaft.
Vergütungsbericht im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments
In seiner Funktion als Geschäftsführer
stand Herrn Hardy Pönisch im Berichtszeitraum 2023
eine Geschäftsführervergütung in Höhe
von 31.709,91 Euro brutto jährlich zu.
Nachfolgende Übersicht zeigt die
Vergütungen und die Gesamtsumme der im abgelaufenen
Geschäftsjahr 2023 gezahlten Vergütungen,
aufgeteilt in feste und variable gezahlte Vergütungen
und die Zahl der Begünstigten. Gewinnbeteiligungen
wurden nicht gezahlt.
Bezeichnung
|
feste Vergütung
|
variable Vergütung
|
Begünstigte
|
Provisionen und
ähnliche Vergütungen (Grundlage Prospekt)
|
|
1.706.282,30 Euro
|
2
|
Rechts-, Steuerberatung
und Wirtschaftsprüfung
|
31.798,73 Euro
|
0,00 Euro
|
7
|
Verwaltungskosten
|
6.465,00 Euro
|
0,00 Euro
|
2
|
Prognosebericht
Das zur Verfügung stehende Stammkapital und die
in 2023 eingehenden Gelder aus der
Inhaberschuldverschreibung werden ausschließlich in
Projekte die der Geschäftstätigkeit des
Unternehmens entsprechen investiert. Es ist geplant, dass
aus diesen Investitionen in Zukunft ausreichend finanzielle
Mittel erwirtschaftet werden, um die jährlichen Zinsen
auf die Inhaberschuldverschreibungen auszahlen zu
können, sowie am Ende der Laufzeit die
Inhaberschuldverschreibungen zurückzuzahlen. Nach
Beendigung der Investitionen ist geplant, in weitere
Fotovoltaikprojekte zu investieren. Für
zukünftige Investitionen stehen die Vertragspartner,
insbesondere die Verkäufer, noch nicht fest. Damit
können der dahinterstehende zeitliche und finanzielle
Aufwand, sowie die wirtschaftliche Entwicklung der
zukünftigen Anlageobjekte, auf der Basis der
Planzahlen prognostiziert werden, sind aber nicht
abschließend bestimmbar.
Chancen-und Risikobericht
Risikobericht
Branchenspezifische Risiken :
Die Emittentin ist als (zukünftige) Betreiberin
von Fotovoltaikanlagen von der wirtschaftlichen
Marktentwicklung in den Jahren 2024 ff. abhängig. Dass
in den letzten Jahren rasante Wachstum im Bereich der
Fotovoltaik in Deutschland und anderen Ländern basiert
wesentlich auf den aktuellen regulatorischen
Rahmenbedingungen und staatlichen Förderungen. Somit
ist auch die Geschäftstätigkeit der Emittentin
von der Fortführung staatlicher
Fördermaßnahmen der Fotovoltaik abhängig.
Im Hinblick auf diesen Aspekt der
Geschäftstätigkeit der Emittentin besteht das
Risiko, dass sich diese Rahmenbedingungen für
staatliche Fördermaßnahmen unkalkulierbar und
rasch ändern können und Förderungen für
künftige Projekte reduziert oder gänzlich versagt
werden. Dies könnte bis zur Aufgabe von in der
Entwicklung befindlichen Projektvorhaben mangels fehlender
Wirtschaftlichkeitsprognose führen.
Angebot und Nachfrage nach Strom und deren
Preisentwicklungen bestimmen in einem engen Zusammenhang
sowohl Absatz- als auch Bezugspreise im Fotovoltaikmarkt.
Aufgrund der weltweit hohen Nachfrage nach Ressourcen wie
Solarmodulen, Aluminium oder Stahl und dazugehöriger
elektronische Komponenten kann die aktuell steigende
Preisentwicklung der Komponenten weiter anhalten oder
weiter steigen bzw. an Dynamit nur leicht verlieren. Aus
den vorgenannten Abhängigkeiten könnten sich
Risiken sinkender Rentabilität bei dem Betrieb von
Fotovoltaikanlagen für die Emittentin ergeben.
Die Emittentin kauft sämtliche Komponenten
für die Errichtung und den Betrieb von
Fotovoltaikanlagen bei externen Herstellern ein. Es besteht
das Risiko von Lieferengpässen seitens dieser externen
Hersteller für Anlagen, die sich bereits in der
Planung befinden oder in Zukunft für Anlagen, die der
Sanierung bedürfen. Weiter besteht es Risiko einer
steigenden Preisentwicklung für diese Komponenten.
Dies kann dazu führen, dass die Emittentin gezwungen
ist, (erheblich) teurer einzukaufen als kalkuliert. Weiter
besteht es Risiko des Ausfalls von Lieferanten. Die
Realisierung von Fotovoltaikprojekten der Emittentin ist
stark abhängig aufgrund des Zeit- und Kostendrucks von
der zuverlässigen Verfügbarkeit von Lieferanten.
Weitere Beschränkungen können sich für die
Emittentin auch dadurch ergeben, dass Komponenten aus dem
Ausland eingekauft werden und diese, beispielsweise
aufgrund einer Pandemie, erheblichen
Lieferverzögerungen unterliegen.
Dies kann sich erheblich nachteilig auf die
Vermögens-, Finanz- und/ oder Ertragslage der
Emittentin auswirken. Dies kann für die Anleger zum
Ausbleiben von Zinszahlungen sowie zu einem teilweisen oder
vollständigen Verlust der Investitionssumme
einschließlich des Zinsanspruchs führen.
Ertragsorientierte Risiken
Die Emittentin plant, ihre Erlöse aus dem
Betrieb eigener Fotovoltaikanlagen oder aus der Beteiligung
an Unternehmen aus diesem Bereich zu erzielen. Dies kann
durch verschiedene negative Einflussfaktoren beeinflusst
werden, beispielsweise durch eigene Planungs- und
Kalkulationsfehler, durch Hemmnisse im
Baugenehmigungsverfahren, durch Bestell- und zu
Lieferprobleme von Komponenten und Baudienstleistungen,
Zeitverzögerungen im direkten Bauprozess, durch
Witterungsbedingungen oder durch den Zeitverzug von
dienstleistenden Subunternehmen oder von Energieversorgern
bei Netzanschluss oder Netzausbau. Diese Faktoren
können sich durch den Zeitverzug und erhöhte
Kosten wirtschaftlich und damit finanziell negativ auf die
Emittentin auswirken, insbesondere, wenn
Lieferantenverbindlichkeiten und/oder
Zwischenfinanzierungen eingegangen wurden.
Da die Emittentin die Komponenten für die von
ihr zu errichtenden Fotovoltaikanlagen von externen
Herstellern eingekauft und diese auch montieren lässt,
unterliegt sie dem Risiko, dass Anlagen bzw. Komponenten in
der Planung, der Zulassung oder/und im Bau
mängelbehaftet oder anderweitig nicht vollständig
vertragskonform sind und die Emittentin
Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatz
Ansprüche geltend machen muss. Eventuelle
Gewährleistungsverpflichtungen eines Lieferanten sind
wesentlich abhängig von seiner Mängelakzeptanz,
den vertraglich vereinbarten Herstellergarantien und seiner
zukünftigen Bonität, die Mängel auch beheben
zu können. Sollten Garantien oder Leistungsversprechen
nicht eingehalten oder Mängel nicht beseitigt werden,
kann es zu Schadensersatzansprüchen sowohl der
Emittentin gegenüber Dritten als auch 3.
gegenüber der Emittentin und/oder Rechtsstreitigkeiten
kommen, die die Rentabilität von Projekten der
Emittentin stark beeinträchtigen können.
Dies kann sich erheblich nachteilig auf die
Vermögens-, Finanz- und/ oder Ertragslage der
Emittentin auswirken. Dies kann für die Anleger zum
Ausbleiben von Zinszahlungen sowie zu einem teilweisen oder
vollständigen Verlust der Investitionssumme
einschließlich des Zinsanspruchs führen.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Aufgrund der Liquiditäts- und
Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind
Liquiditätsrisiken kurzfristig nicht erkennbar.
Zinsrisiken, welche die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten,
bestehen aufgrund feststehender Konditionen nicht. Die
Liquiditätslage ist gut.
Kosten-und Liquiditätsrisiken
Es besteht das Risiko, dass etwaige
Liquiditätsreserven zukünftig nicht ausreichen,
um die laufenden Kosten und die Investitionskosten zu
decken. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, sollte es
der Gesellschaft nicht wie vorgesehen gelingen, die
für die Deckung ihrer jeweiligen Kosten und
Verpflichtungen erforderliche Liquidität zu
generieren. In diesen Fällen bestünde eine
Deckungslücke, die zu zusätzlichen Kosten
führen würde. Gelingt es nicht, eine etwaige
Deckungslücke zu schließen, kann dies zu
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft,
zu einer vorzeitigen Verwertung der Anteile und letztlich
zur Insolvenz der Emittenten führen. All dies
würde sich entsprechend nachteilig auf das Ergebnis
des Investments auswirken und kann zu einem Totalverlust
der Vermögensanlage führen.
Risiko der fehlenden Einflussnahme auf Investitionen der
Gesellschaft
Die Teilschuldverschreibungen vermitteln keine
gesellschaftsrechtliche oder unternehmerische Beteiligung.
Anleger erwerben keine Stimmrechte, keinerlei
Mitgliedsrechte, Geschäftsführungsbefugnisse oder
Mitspracherechte. Anleihegläubiger sind auch nicht
berechtigt, von der Emittentin Einsicht in Unterlagen,
insbesondere zu den von der Emittentin erworbenen, zu
erwerbenden oder veräusserenden Anlageobjekten, zu
verlangen. Auf die Entscheidungen der Emittentin
können Anleger daher keinen Einfluss nehmen.
Sie können somit auch keine Fehlentscheidungen
verhindern. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin
entgegen dem Willen der Anleger Entscheidungen treffen
kann, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz-
und/oder Ertragslage der Emittentin auswirken. Dies kann
für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen sowie
zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der
Investitionssumme führen. Zusätzlich verweisen
wir auf unsere Ausführungen zu den wesentlichen
Risiken in unserem Verkaufsprospekt.
Risiko bei Investitionen in andere Gesellschaften
Sollte sich die Gesellschaft entschließen
zukünftig Investitionen in andere Gesellschaften zu
tätigen sind diese grundsätzlich mit erheblichen
Investitionen und Risiken verbunden. Hierzu gehört die
Gefahr, dass sich die Schlüsselpersonen dieser
Zielgesellschaften ändern oder notwendige
Geschäftsbeziehungen dieser Zielgesellschaften nicht
aufrechterhalten werden. Die angestrebten Ziele,
Synergieeffekte oder Kosteneinsparungen können sich
eventuell nicht verwirklichen und es kann zu
Unstimmigkeiten mit Partnern oder zu strategischen
Fehlentwicklungen kommen. Fehleinschätzungen von
Risiken und/oder Marktvoraussetzungen bzw. nicht absehbare
Entwicklungen können die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage dieser Zielgesellschaften negativ beeinflussen.
Weitere solcher Faktoren können u.a. darin bestehen,
dass sich die wirtschaftliche Konzeption einer
Zielgesellschaft nicht wie von dieser geplant realisieren
lässt, etwa aufgrund hoher Kostenapparate, oder darin,
dass falsche Anlageentscheidungen getroffen werden oder
Rechtsstreitigkeiten geführt werden. Zudem können
insbesondere Zahlungsstockungen, Zahlungsunfähigkeiten
oder zu knappe Liquiditätsreserven, um
unvorhergesehene Kosten des Geschäftsbetriebes oder
weitere Zahlungsverbindlichkeiten zu bedienen, das
Insolvenzrisiko der Zielgesellschaften erhöhen.
Führt die Verschlechterung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage einer Zielgesellschaft der
Emittentin dazu, dass diese ihren vertraglichen Pflichten
gegenüber der Emittentin nicht nachkommen kann, wirkt
sich dies ebenfalls negativ auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Emittentin aus. Dies kann
für die Anleger zum Ausbleiben von Zinszahlungen am
Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen sowie zu einem
teilweisen oder vollständigen Verlust des von ihnen
eingesetzten Kapitals führen.
Währungsrisiko
Die Gesellschaft führt Fremdwährungskonten
in Schweizer Franken. Es erfolgen Einzahlungen auf
Inhaberschuldverschreibungen in Schweizer Franken.
Insgesamt besteht die Gefahr, dass sich der Kurs der
Schweizer Franken in den Folgejahren ungünstig
für die Gesellschaft entwickelt, dies kann auch
negative Auswirkungen auf die Zahlung an den Anleger haben.
Dies kann für die Anleger zum Ausbleiben von
Zinszahlungen am Ende der Laufzeit der
Vermögensanlagen sowie zu einem teilweisen oder
vollständigen Verlust des von ihnen eingesetzten
Kapitals führen.
Chancenbericht
Dem Wettbewerb am Markt werden wir durch Erfahrung,
Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes
Maß an Qualität begegnen. Die am Markt durch
unsere Geschäftsführer erworbene langjährige
Kompetenz bietet sehr gute Voraussetzungen für ein
erfolgreiches Bestehen im Wettbewerb.
Nachtragsbericht
Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf die
Berichtspflicht, insbesondere Wirtschaftsprognose-,
Chancen- und Risikoberichte auswirken.
Bericht über Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft
nicht unterhalten.
Leipzig, 8. Februar 2024
gez.
Chandra Hardy Pönisch, Geschäftsführer
Lagebericht MR Sun zum Jahresabschluss
2022Seite
3 /
2
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
573.382,50 |
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.938,50 |
|
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
12.938,50 |
|
| II.
Sachanlagen |
559.944,00 |
|
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
559.944,00 |
|
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
|
| 1.
Beteiligungen |
500,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
8.568.358,81 |
41.411,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.423.883,51 |
|
| 1.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
3.289.342,47 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.289.342,47 |
|
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
2.134.541,04 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.122.301,37 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.144.475,30 |
41.411,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
96,23 |
145,89 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.882.692,75 |
|
| Aktiva |
11.024.530,29 |
41.557,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
35.542,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.457,31 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.918.235,44 |
14.457,31 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.882.692,75 |
|
| B.
Rückstellungen |
14.000,00 |
5.570,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
14.000,00 |
5.570,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.010.530,29 |
444,48 |
| 1.
Anleihen |
8.661.597,93 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.661.597,93 |
|
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
178,50 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
178,50 |
0,00 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
2.348.753,86 |
444,48 |
| davon
aus Steuern |
1.384,91 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.348.753,86 |
444,48 |
| Passiva |
11.024.530,29 |
41.557,17 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
28.10.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
sonstige betriebliche Erträge |
103.665,39 |
0,02 |
| davon
Erträge aus der Währungsumrechnung |
103.665,39 |
0,02 |
| 2.
Personalaufwand |
31.709,91 |
|
| a)
Löhne und Gehälter |
31.709,91 |
|
| 3.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
2.008.940,25 |
14.457,33 |
| davon
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung |
212.425,66 |
|
| 4.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
223.027,40 |
|
| davon
aus verbundenen Unternehmen |
100.726,03 |
|
| 5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
204.278,07 |
|
| 6.
Ergebnis nach Steuern |
-1.918.235,44 |
-14.457,31 |
| 7.
Jahresfehlbetrag |
1.918.235,44 |
14.457,31 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Firma:
|
MR Sun GmbH
|
Rechtsform
|
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH)
|
Sitz:
|
Leipzig
|
Anschrift:
|
Lindenallee 8 04158
Leipzig
|
Eintragung ins
Handelsregister:
|
Leipzig, HRB 40922
|
Geschäftsjahr:
|
01. Januar bis 31.
Dezember
|
Gegenstand des
Unternehmen:
|
Die Planung,
Entwicklung, Finanzierung und Vermarktung von
Projekten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien
einschließlich des Kaufs und Verkaufs, der
Pacht und Verpachtung von Grundstücken, der
Errichtung, des Erwerbs, der Sanierung, der
Veräußerung sowie der An- und Vermietung
von Gebäuden, der Finanzierung, Errichtung und
Beteiligung an sowie Betrieb von Anlagen aus dem
Bereich der erneuerbaren Energien, des Ankaufs, der
Veräußerung, der An- und Vermietung und
Verpachtung technischer Komponenten zum Betrieb von
Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie
jedwede Form der Nutzung und Veräußerung
hieraus erzeugter erneuerbarer Energien.
|
Gesellschafter:
|
Herr Chandra Hardy
Pönisch
|
Geschäftsführung/ Vertretung:
|
Herr Chandra Hardy
Pönisch, einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis, im Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
|
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des Ersten Unterabschnitt des Zweiten
Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft wurde mit Eintragung im
Handelsregister vom 22. November 2022 gegründet. Der
Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage. Die Bilanz wurde gemäß
§ 266 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 268 Abs. 1, die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß §
275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt
die Voraussetzungen für die Einordnung in die
Größenklasse der Kleinstkapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
· Das Anlagevermögen wurde zu
den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen waren
nicht notwendig.
· Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die zu
einem niedrigeren Wert führen würden, lagen nicht
vor. Wertberichtigungen wurden daher nicht vorgenommen. Die
liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.
· Liquide Mittel, die in Schweizer
Franken (CHF) gehalten werden, wurden zum Abschlussstichtag
am 31. Dezember 2023 in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu
0,944100 CHF bewertet und ausgewiesen.
· Die liquiden Mittel wurden
ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.
· Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt;
sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
· Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zu Posten der Bilanz
1. Das Anlagevermögen beträgt 573.382,50
Euro.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderung gegen verbundene Unternehmen
beträgt 3.289.342,47 mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 12.239,67 Euro besitzen eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr, in Höhe von 2.122.301,37 Euro
beträgt die Restlaufzeit über einem Jahr.
Von sonstigen Vermögensgegenständen
entfielen 2.122.301,37 Euro auf Forderungen gegen
verbundene Unternehmen, davon 2.122.301,37 Euro mit einer
Laufzeit über einem Jahr.
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 50.000,00 Euro
und ist voll eingezahlt.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt 1.882.692,75 Euro.
Das Aktivvermögen bietet keine ausreichenden
stillen Reserven, um die Überschuldung zu beseitigen.
Die unter sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen
Darlehen sind mit einem qualifizierten Nachrang versehen,
somit sind diese bei der Erstellung eines
Überschuldungsstatus nicht zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund wurde der Jahresabschluss gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(Going-Cancern) aufgestellt.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten
für die Prüfung und Veröffentlichung des
Jahresabschlusses und die Erstellung der
Steuererklärungen in Höhe von 14.000,00 Euro.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die auf Schweizer Franken (CHF)
lauten, wurden zum Abschlussstichtag am 31. Dezember 2023
in Euro mit einem Kurs von 1 Euro zu 0,944100 CHF bewertet
und ausgewiesen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
wie folgt:
Verbindlichkeit
|
Gesamtbetrag in Euro
|
Restlaufzeit bis ein Jahr in Euro
|
Restlaufzeit über ein Jahr in Euro
|
aus Lieferung und
Leistung
|
178,50
|
178,50
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
2.229.447,54
|
2.229.447,54
|
0,00
|
Steuerverbindlichkeiten
|
1.384,91
|
1.384,91
|
0,00
|
Zinsverbindlichkeiten
|
117.921,41
|
117.921,41
|
0,00
|
Anleihen
|
8.661.597,93
|
0,00
|
8.661.597,93
|
Gesamtsumme
|
11.010.530,29
|
2.348.932,36
|
8.661.597,93
|
Sicherungsrechte an den ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind - unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen - im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in
Höhe von 2.008.940,25 Euro sind Provisionen in
Höhe von 1.706.282,30 Euro enthalten.
Bei den Zinsaufwendungen werden die das
Geschäftsjahr betreffenden Zinsen für die
Teilschuldverschreibungen in Höhe von 198.754,78 Euro
ausgewiesen.
Einschätzung zur Fähigkeit der MR Sun GmbH zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in
Höhe von 1.882.692,75 Euro beruht im Wesentlichen aus
den Gründungs-, Anfangs- und Finanzierungskosten der
Gesellschaft. Die Anfangskosten stehen unmittelbar mit dem
öffentlichen Angebot der Schuldverschreibungen nach
der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen
Parlaments in Verbindung. Wirtschaftlich stellen sich diese
Kosten wie Provisions-, Vertriebs-, Konzeptions- und
Prospektbilligungskosten genauso wie die Zinsaufwendungen
auf die Teilschuldverschreibungen als planmäßige
Finanzierungskosten der Gesellschaft dar.
Die Gesellschaft liegt innerhalb der geplanten
Unternehmensführung. Der Unternehmensplan teilt sich
in drei Phasen, die Kapitaleinwerbungsphase, die
Investitionsphase und die Ertragsrealisationsphase.
Für die drei Phasen wird planmäßig die
Liquidität sichergestellt. Eine tatsächliche
Überschuldung liegt durch den qualifizierten Nachrang
des Darlehens nicht vor.
Nachtragsberichtsangaben gem. § 285 Nr. 33 HGB
Nach Beendigung des Geschäftsjahres sind keine
Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse nach§ 251 HGB
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Unternehmensführung
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Geschäfte
der Gesellschaft durch Herrn Hardy Pönisch
geführt.
Die Geschäftsführervergütung betrug in
Summe 31.709,91 Euro.
Leipzig, 8. Februar 2024
gez.
Chandra Hardy Pönisch, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Bilanzeid
Nach bestem Wissen versichern wir, dass
gemäß den anzuwendenden
Rechnungslegungsregeln der
Jahresabschluss der
MR Sun GmbH ein den
tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der
MR Sun GmbH vermittelt und im
Lagebericht der
MR Sun GmbH der Geschäftsverlauf
einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage der
MR Sun GmbH so dargestellt sind, dass ein
den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird sowie die wesentlichen
Chancen und Risiken der
voraussichtlichen Entwicklung
der
MR Sun GmbH beschrieben sind.
Leipzig, 8. Februar 2024
gez.
Chandra Hardy Pönisch, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die
MR Sun GmbH
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der
MR Sun GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der
MR Sun GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Geselschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, das aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit
nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage des Unternehmens.
· führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere
die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Dresden, 22. März
2024
USTB
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Uwe P. Kerner, Wirtschaftsprüfer
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