Palcom Digital GmbHLiquidated

03046 Cottbus, DEU

Master Data

Registry
Register court Cottbus HRB 7869
Registered
9/3/2007
Industry
Manufacture of plastic packing goodsManufacture of communication equipmentWholesale of electronic and telecommunications equipment and parts
Purpose
der Im- und Export sowie die Konfektionierung und Komplettierung von Kommunikationstechnik aller Art und von Bauteilen und Zubehör davon sowie der Handel mit den vorgenannten Gegenständen.

History

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Management

NameRole
Dietmar Hering
since 9/23/2013
Liquidator

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

1 of 3 shown

Dietmar Hering
€15,000
60.00%

Financial Report

Palcom Digital GmbH

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

12.500,00

B. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

400,00

601,00

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

19.186,40

35.796,24

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

48.561,71

86.623,03

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.280,49

15.849,78

Summe Aktiva

73.428,60

151.370,05



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-8.668,17

-9.321,90

III. Jahresüberschuss

8.788,97

653,73

IV. buchmäßiges Eigenkapital

12.620,80

16.331,83

B. Rückstellungen

3.000,00

2.000,00

C. Verbindlichkeiten

57.807,80

133.038,22

Summe Passiva

73.428,60

151.370,05

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.

Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB.

Gegenüber dem Vorjahr ist keine abweichende Form des Jahresabschlusses gewählt worden. Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung den Zahlen des Geschäftsjahres gegenübergestellt worden.

Die größenabhängige Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen der Satzung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für GmbH zu beachten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear. Grundlage dabei ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410,00 EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Der Ansatz der Vorräte erfolgte einzeln nach den Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden bewertet.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Über die genannten Bewertungsverfahren hinausgehend wurden keine Bewertungsvereinfachungen vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

Abweichungen in der Form der Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 1 HGB).

Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 2 HGB).

Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 4 HGB)

Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Satz 1, Nr. 1 HGB)

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

 

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