Master Data

Registry
Register court Cottbus HRB 8394
Registered
7/16/2009
Industry
Aluminium productionManufacture of metal forming machineryManufacture of doors and windows of metal
Purpose
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Systemen aus Aluminiumhalbzeugen, Metallen und anderen Materialien.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Sascha Behrendt
since 1/5/2021
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
GuTe GmbH
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

GuTe GmbH
Germany
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

ALUFOR Schildersysteme GmbH

Forst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 239.957,17 123.177,79
B. Umlaufvermögen 857.987,09 973.485,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.300,14 16.388,12
Summe Aktiva 1.115.244,40 1.113.051,50

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 958.597,94 974.303,70
B. Rückstellungen 89.176,58 100.835,83
C. Verbindlichkeiten 67.469,88 37.911,97
Summe Passiva 1.115.244,40 1.113.051,50

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die ALUFOR Schildersysteme GmbH hat ihren Sitz in Forst (Lausitz) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Cottbus (Reg.Nr. HRB8394).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 6% bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel und Abschreibungsverzeichnis ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind abgegrenzte Versicherungsbeiträge enthalten. Der Betrag wird planmäßig aufgelöst.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB im Rahmen der Pensionsverpflichtungen beträgt EUR -2.047. Die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen (Erfüllungsbetrag EUR 249.609) mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Zeitwert EUR 189.109,35) wurde unter Berücksichtigung von Zinsaufwand (EUR 4,495) durchgeführt.

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 23.840,20 haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die übrigen Verbindlichkeiten von EUR 43.629,68 haben eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

In der Gesellschaft waren im Berichtsjahr durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt.

Forst (Lausitz), 07.07.2025,

gezeichnet Sascha Behrendt ALUFOR Schildersystem GmbH

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.7.2025.

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