AStek GmbH ProjektplanungLiquidated

91301 Forchheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Bamberg HRB 2130
Previous
AStek GmbH Autosporttechnik
Registered
1/20/1992
Industry
Engineering activities for technical building equipmentEngineering activities for construction project management of civil engineering constructions and transportation infrastructureEngineering activities for other technical facilities projects
Purpose
Die technische Projektbegleitung, Projektbetreuung und Projektplanung.

History

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Management

NameRole
Ralf Ludwig
since 6/19/2018
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

DEM 21,600
40.00%
Bernd Heinze
DEM 21,600
40.00%

Financial Report

AStek GmbH Autosporttechnik

Forchheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA

Geschäftsjahr

Vorjahr

EUR

EUR

EUR

  A. Anlagevermögen
    I. Sachanlagen
      1. Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte und Bauten    
          einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

1,00

1,00

      2. technische Anlagen und Maschinen

4,00

4,00

      3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

698,00

703,00

1.123,00

  B. Umlaufvermögen
    I. Vorräte
      1. fertige Erzeugnisse und Waren

15.461,58

41.800,00

    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
      1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

23.082,63

13.858,33

      2. sonstige Vermögensgegenstände

6.392,50

29.475,13

8.837,59

    III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

1.059,75

1.542,68

  C. Rechnungsabgrenzungsposten

641,00

1.491,00

  D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

86.745,99

98.172,83

Summe Aktiva

134.086,45

166.830,43

PASSIVA
  A. Eigenkapital
    I. Gezeichnetes Kapital

27.609,76

27.609,76

    II. Verlustvortrag

-125.782,59

-125.590,98

    III. Jahresüberschuss

11.426,84

-191,61

     nicht gedeckter Fehlbetrag

86.745,99

98.172,83

   buchmäßiges Eigenkapital

0,00

0,00

  B. Rückstellungen
      1. Steuerrückstellungen

3.685,45

1.770,42

      2. sonstige Rückstellungen

1.000,00

4.685,45

1.000,00

  C. Verbindlichkeiten
      1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

21.072,38

11.715,36

      2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

35.297,39

60.260,93

      3. sonstige Verbindlichkeiten

73.031,23

129.401,00

92.083,72

Summe Passiva

134.086,45

166.830,43

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist handelsbilanziell überschuldet. Die Bankverbindlichkeiten sind jedoch privat über den Gesellschafter abgesichert. Darüber hinaus bestehen nachrangige Verbindlichkeiten an den Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von 70.726,61 €.

Die Gesellschaft wendet die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gem. Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmalig im Berichtsjahr an. Aus der Erstanwendung ergaben sich keine Auswirkungen.

Die Werte Bilanzsumme und Umsatzerlöse überschreiten nicht die Schwellenwerte gem. § 267 HGB. Es handelt sich somit um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, welche den Jahresabschluss generell nach den §§ 264 ff HGB aufzustellen hat.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266 Abs. 1 und § 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahres­abschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

Bilanzierungsmethode

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlage­vermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung der Unter­nehmung und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausge­gangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorher­sehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

• Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs­kosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. 

• Grundlage der planmäßigen Abschreibung waren die Nutzungsdauern gemäß den neuen amtlichen AfA-Tabellen ab 1. Januar 2001.

• Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

• Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

• Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Geschäftsführer für das Berichtsjahr war Herr Ralf Ludwig, Forchheim. Der Geschäftsführer war von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.

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