Auto-Service Lugert GmbHLiquidated

22880 Wedel (Holstein), DEU

Master Data

Registry
Register court Pinneberg HRB 2714 PI
Registered
5/30/2006
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicle parts and accessoriesRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tons
Purpose
Service-Dienstleistungen um das Auto und mit dem Auto aller Art mit folgenden Bereichen: - Imund Export von Fahrzeugen aller Art. - Im- und Export von Fahrzeugteilen aller Art. - Ankauf und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen aller Art. - Im- und Export von gebrauchten Fahrzeugen aller Art, von gebrauchten Autoteilen aller Art. - Reparaturen von Fahrzeugen aller Art. - Abschleppdienst von Fahrzeugen aller Art.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Volkan Kozan
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Volkan Kozan
€25,600
100.00%

Financial Report

Auto-Service Lugert GmbH

Wedel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   2.105,00   2.300,00
II. Finanzanlagen   153,39   153,39
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   2.595,25   2.712,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   11.148,39   36.157,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   8.877,42   2.764,53
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   0,00   30.403,21
Summe Aktiva   24.879,45   74.490,99

Passiva

       
Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.600,00   25.600,00
II. Verlustvortrag   56.003,21   64.838,62
III. Jahresüberschuss   45.561,47   8.835,41
IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag   0,00   30.403,21
B. Rückstellungen   1.655,00   1.200,00
C. Verbindlichkeiten   8.066,19   73.290,99
Summe Passiva   24.879,45   74.490,99

ANHANG zum Geschäftsjahr 2008

A. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Auto-Service Lugert GmbH, Wedel, ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff und der §§ 264 ff HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und hat von den entsprechenden Aus-weis- und Offenlegungserleichterungen Gebrauch gemacht.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäfts-betrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden gem. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

7) Die Leistungsforderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Der Ausweis des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages von EUR 30.403,21 im Vorjahr erfolgte gem. § 268 Abs. 3 HGB.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

D. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit über einem Jahr belaufen sich auf EUR 0,00, (Vorjahr EUR 0,00).

II. Verbindlichkeitenspiegel

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und der Betrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten können dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden:

Verbindlichkeiten insgesamt EUR 8.066,19, Vorjahr EUR 73.290,99.

Davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr EUR 8.066,19, Vorjahr EUR 20.676,05.

Davon mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre EUR 0,00, Vorjahr EUR 46.000,77.

Davon aus Steuern EUR 3.424,26, Vorjahr EUR 5.808,34.

Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00, Vorjahr EUR 686,28.

Davon gesichert EUR 0,00.

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter keine Darlehensforderungen. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft den Gesellschaftern aus erhaltenen Darlehen (Abrechnungskonten) insgesamt EUR 114,17.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Auf eine Verzinsung wurde aus Sanierungsgründen verzichtet.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

E. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Keine Angaben gem. § 326 HGB

F. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Seit dem Tod des einzigen Gesellschafters Herrn Wilfried Lugert am 20.12.2006 werden die Geschäfte der Gesellschaft von der Generalbevollmächtigten Frau Peggy Kronenfeld geführt.

 

Wedel, den 13. November 2009

gez. Peggy Kronenfeld

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