Logistics service activities
ASI Automatik System Integration GmbH
Borngasse 33, 65594 Runkel, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Marc Antonius Klein since 1/18/2021 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
ASI Automatik System Integration GmbHRunkelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Angaben unter der Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze AKTIVA Erworbene immaterielle Vermögenswerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisnachlässen bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Der Ausweis erfolgt nach der direkten Bruttomethode gemäß § 268 Abs. 2 HGB. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Die Bewertung zu Anschaffungskosten erfolgt dabei grundsätzlich zu durchschnittlichen Einstandspreisen (§ 256 S. 2 i.V.m. § 240 Abs. 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Vermögensgegenstände, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs, d.h. zum Euroreferenzkurs, am Abschlussstichtag gem. § 256a Abs. 2 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Wertpapiere und flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). PASSIVA Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs, d.h. zum Euroreferenzkurs, am Abschlussstichtag gem. § 256a Abs. 2 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 90.203,00 der einer Ausschüttungssperre unterliegt. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 5. Unterschrift der Geschäftsführung Runkel, 16. Mai 2023
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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