Prevent Security GmbHLiquidated

Firmungstraße 38, 56068 Koblenz, DEU

Master Data

Registry
Register court Koblenz HRB 25018
Previous
Prevent Security UG (haftungsbeschränkt)
Registered
8/12/2015
Industry
Private security activities for eventsOther private security activitiesSecurity activities n.e.c.
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltungs-, Objekt-, Begleitschutz und Detektei.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

56068 Koblenz, Firmungstr. 38
€12,500
50.00%
65474 Bischofsheim, Ringstraße 38
€12,500
50.00%

Financial Report

Prevent Security GmbH

Koblenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 11.203,00 0,00
I. Sachanlagen 11.203,00 0,00
B. Umlaufvermögen 62.113,68 38.849,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.545,74 38.261,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.985,14 1.014,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.567,94 588,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.893,90 0,00
Summe Aktiva 88.210,58 38.849,61

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 25.776,23 8.195,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 2.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -10.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 14.500,00 2.000,00
II. Gewinnvortrag 6.195,14 0,00
III. Jahresüberschuss 5.081,09 6.195,14
B. Rückstellungen 10.461,04 6.470,03
C. Verbindlichkeiten 51.973,31 24.184,44
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 36.051,31 24.184,44
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.922,00 0,00
Summe Passiva 88.210,58 38.849,61

Anhang

Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 (2) HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der entsprechenden Anlage.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2016 nicht vorgenommen.
Bei Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde nur zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate die AfA angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Forderungen gegenüber den Gesellschaftern wurden mit 2,5 % verzinst.
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 €.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die Geschäftsführung der Prevent Security GmbH durch den Geschäftsführer:
- Herrn Niklas Weidenfeller

Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB.
Beide Gesellschafter sind von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

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