Elektro
Vehe GmbH
Nittendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.600,83 |
19.070,07 |
| I.
Sachanlagen |
5.087,00 |
9.560,00 |
| II.
Finanzanlagen |
9.513,83 |
9.510,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
187.283,69 |
129.439,96 |
| I.
Vorräte |
131.625,25 |
73.569,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.655,20 |
50.596,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.003,24 |
5.274,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.897,07 |
953,06 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.066,63 |
56.842,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
216.848,22 |
206.305,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.040,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
81.842,01 |
21.902,04 |
| IV.
Jahresüberschuss |
42.735,38 |
-59.939,97 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
13.066,63 |
56.842,01 |
| B.
Rückstellungen |
20.014,17 |
21.292,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
196.834,05 |
185.012,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
196.834,05 |
185.012,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
216.848,22 |
206.305,10 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage:
Die Bilanz zum 31.12.2010 weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
in Höhe von TEUR 13 aus. Eine Überschuldung
nach § 19 InsO liegt jedoch nicht vor, da die
Geschäftsführung der Gesellschaft davon ausgeht,
dass die Fortführung des Unternehmens nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich ist
(positive Fortführungsprognose).
Erläuterungen zur den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss auf den 31.Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern:
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
|
|
|
|
TEUR
|
Gegenüber
Kreditinstituten
|
|
|
|
1
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Aus Anzahlungen
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|
97
|
Aus Lieferungen u.
Leistungen
|
|
|
|
29
|
Geg. Unternehmen mit
Beteiligungsverhältnis
|
|
|
|
40
|
Sonstige
|
|
|
|
29
|
Gesamt
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196
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Angabe zur Sicherung von Verbindlichkeiten:
Bilanzvermerk gem. § 251 HGB:
Gesamtschuldnerische Mithaftung an der
Darlehensverbindlichkeit Hans Vehe über
insgesamt € 300.000,--.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Hans Vehe, Elektromeister
Elektro Vehe GmbH
gez. Hans Vehe
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 13.215,01 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.090,37
EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 34.106,07 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 90,31 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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