Master Data

Registry
Register court Walsrode HRB 110939
Registered
1/29/1998
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateAgents involved in the sale of furnitureAgents involved in the sale of tools
Purpose
die Vermittlung von Immobilienkaufverträgen und die Gelegenheit zum Abschluss von solchen Verträgen sowie der Handel mit Waren aller Art, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind.

History

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Management

NameRole
Knut Fleischer
since 8/7/2006
Managing Director

Financial Report

Fleischer GmbH

Bassum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 60.246,87 61.849,16
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.022,60 1.533,89
II. Sachanlagen 59.224,27 60.315,27
B. Umlaufvermögen 18.585,57 16.016,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.814,85 15.974,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 770,72 42,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 148,00 164,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 5.551,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 78.980,44 83.581,51

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 205,44 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.600,01 25.600,01
II. Bilanzverlust 25.394,57 31.151,79
davon Verlustvortrag 31.151,79 28.441,33
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 5.551,78
B. Rückstellungen 600,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 78.175,00 81.966,51
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.080,62 32.212,55
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 415,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 78.980,44 83.581,51

Anhang


Der Jahresabschluss der Fleischer GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bilanz auf den 31.12.2010 wurde gemäß Art. 66 Abs. 3 S.1 EGHGB nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgestellt. Nach Art. 67 Abs. 8 S. 2 Halbsatz 1 EGHGB wird im Übergangsjahr das Wahlrecht ausgeübt auf die Anpassung von Vorjahresvergleichszahlen zu verzichten.

Allgemeine Pflichtangaben und Angaben, welche sonst in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen wären
  

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Es wurde kein Größenmerkmal überschritten. Der Jahresabschluss erweitert sich gemäß § 264 Abs. 1 HGB um diesen Anhang.

  

2. Die Bilanzgliederung erfolgte nach § 266 HGB in Kontoform als verkürzte Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren.


Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
  

1. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen.

  

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Guthaben und Kassenbestände wurden zum Nominalwert angesetzt. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

  

3. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Aus § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ergibt sich, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit der ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen Geschäftsjahre abzuzinsen sind.
  

4. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag, bzw. zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 31.080,62.

  

5. Gemäß § 274 HGB n. F. müssen Kapitalgesellschaften erstmals auf das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr latente Steuern ausweisen. Nach oben genannter Rechtsquelle sind kleine Kapitalgesellschaften und den nach § 264a HGB gleichgestellten, kleinen haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Die Befreiung der kleinen Gesellschaften gilt auch bei einem Überhang der passiven Steuerlatenzen.

Von der Befreiung gemäß § 274 a Nr. 5 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.

Sonstige Pflichtangaben
  

1. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Knut Fleischer geführt.



  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.192,15 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2011 festgestellt.

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