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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Beate Schmidt since 9/27/2005 | Managing Director |
Carsten Dr. Hoffmann since 11/25/2004 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Studio KS Handel und Service GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Die Grundsätze der Einzelbewertung und der Unternehmensfortführung, das Vorsichtsprinzip und der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurden beachtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Die Forderungen sowie die Sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Ansatz der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert. Das gezeichnete Kapital ist ebenfalls zum Nennwert bilanziert. Allen am Abschlussstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bilanzierungswahlrechte für Rückstellungen wurden nicht wahrgenommen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Gesellschaft weist am 31. Dezember 2009 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 9.084,00 aus, der kumuliert in Vorjahren aufgrund von steuerlichen Sondervorschriften zu Verlustzuweisungen geführt hat. Eine Überschuldung mit Insolvenzgefahr ist nicht entstanden. 3. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr. 4. Sonstige Angaben Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr: Beate Schmidt, Dipl.-Ing.-Ökonom 30.06.2011 gez. Beate Schmidt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2011
gez. Beate Schmidt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2011 |
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