Master Data

Registry
Register court Paderborn HRB 7831
Previous
Taxi Rybka GmbH
Registered
9/22/2005
Industry
Rental and leasing of motor vehicles with a maximum weight not exceeding 3,5 tons by car sharingRental and leasing of motor vehicles with a maximum weight of more than 3,5 tonsOther rental and leasing of motor vehicles with a maximum weight not exceeding 3,5 tons
Purpose
Der Betrieb eines Mietwagen- und Minibusunternehmens einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.

History

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Management

NameRole
Andreas Rybka
since 1/25/2024
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Andreas Rybka
33106 Paderborn
€25,000
100.00%

Financial Report

Taxi Rybka GmbH

Paderborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 102.146,00 83.231,00
I. Sachanlagen 102.146,00 83.231,00
B. Umlaufvermögen 166.216,12 174.086,13
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 166.132,37 174.085,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 83,75 0,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 851,00 713,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 269.213,12 258.030,13

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 120.837,98 115.954,90
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 87.665,76 79.333,10
III. Jahresüberschuss 8.172,22 11.621,80
B. Rückstellungen 5.530,90 2.826,00
C. Verbindlichkeiten 142.844,24 139.249,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 269.213,12 258.030,13

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Es bestehen keine Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 4 Jahren.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Gesschäfte unverändert bei Herrn Wilfried Rybka.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.12.2011.

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