Master Data

Registry
Register court München HRB 213949
Registered
9/11/2014
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesDevelopment and programming of application software
Purpose
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Hard- und Software sowie Erbringung von Dienstleistungen (insbesondere Beratung und Projektsteuerung) im IT-Bereich.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Sergii Salata
since 6/7/2023
Managing Director

Beneficial Owners

Identified persons (3)

NameOwnership
Manfred Burkart
36.00%
25.00%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Burkart GmbHSelf-held cycle
19.50%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Burkart GmbH
Germany
€37,500
75.00%
Sergii Salata
Burghausen
€12,500
25.00%

Holdings

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Financial Report

QuanTag IT Solutions GmbH

Unterhaching

Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021

Bilanz

Aktiva

30.6.2021
EUR
30.6.2020
EUR
A. Anlagevermögen 72.901,00 302.013,49
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 229.598,49
II. Sachanlagen 2.285,00 1.800,00
III. Finanzanlagen 70.615,00 70.615,00
B. Umlaufvermögen 421.717,98 610.441,22
I. Vorräte 0,00 156.608,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 168.632,57 76.321,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 253.085,41 377.511,48
Summe Aktiva 494.618,98 912.454,71

Passiva

30.6.2021
EUR
30.6.2020
EUR
A. Eigenkapital 398.016,16 811.109,06
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 39.000,00 39.000,00
III. Gewinnvortrag 272.109,06 566.879,73
IV. Jahresüberschuss 36.907,10 155.229,33
B. Rückstellungen 19.400,00 69.632,00
C. Verbindlichkeiten 77.202,82 31.713,65
Summe Passiva 494.618,98 912.454,71

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die QuanTag IT Solutions GmbH mit Sitz in Unterhaching ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HR B 213949 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung wurden nur soweit sie den Anhang (§  274a, § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 288 HGB) betreffen in Anspruch genommen.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

2. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Jahresabschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Jahresabschlussstichtag und der Aufstellung des JahresJahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Jahresabschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit notwendig wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden unter Anwendung der Regelung gemäß § 6 Abs. 2 EStG bewertet.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegendem Wert angesetzt. Der Ansatz von Beteiligungen in Fremdwährungen erfolgt mit dem historischen Währungskurs zum Zugangszeitpunkt.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen nicht abgerechneten Leistungen sind zu Umsatzwerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko und die Zinslosigkeit von Kundenforderungen werden pauschale Wertberichtigungen vorgenommen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag alleinige Gesellschafterin der QuanTag Secure Communication Systems GmbH, Unterhaching. Deren Eigenkapital beträgt zum 30.06.2021 T€ 50 und das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020/21 - T€ 1.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag alleinige Gesellschafterin der KITAG IT Services Ltd, Kiew, Ukraine. Deren Eigenkapital beträgt zum 31.12.2020 TUAH 1.061 und das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020 TUAH 112.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

III. Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2020/21 waren die Herren

Emir Rizvanovic, Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Kfm., M.Comp.Sc.

Robert Winkler, Kaufmann (seit 11. Februar 2021)

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Jahresabschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Jahresabschlussstichtag in Höhe von T€ 28 hinsichtlich eines Leasingvertrages. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit bis Februar 2024.

Unterzeichnung des Abschlusses zum 30. Juni 2021

Unterhaching, den 22. April 2022

gez. Sebastian Köhler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.7.2022.

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