Wholesale of fruit and vegetables
Engermann GmbHLiquidated
67549 Worms, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Johanna Maria Engermann since 10/10/2011 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Engermann GmbH HeimtexlandWormsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2009Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Engermann GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Für Ausstellungs- und Vorführware wurde ein Festwert angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Johanna Engermann, Worms Sie ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Prokura Mit Datum vom 20.06.2006 ist Herrn Hans Günter Jordan, Worms Einzelprokura erteilt worden. Liquidation Mit Urkunde vom 03.11.2010 des Notars Dr. Scheugenpflug wurde die Auflösung der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung beschlossen. Zur Liquidatorin wurde Frau Johanna Engermann bestellt. Gleichzeitig ist die Prokura von Herrn Hans Günter Jordan erloschen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Worms, den 28. Dezember 2010 Geschäftsführer |
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