BOMAFA
Armaturen GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
670.193,35 |
483.141,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
45.524,00 |
17.288,00 |
| II.
Sachanlagen |
215.174,00 |
289.137,00 |
| III.
Finanzanlagen |
409.495,35 |
176.716,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.570.707,81 |
4.604.045,47 |
| I.
Vorräte |
1.759.627,34 |
2.442.877,60 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
343.563,67 |
64.440,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.377.290,67 |
1.871.744,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.433.789,80 |
289.422,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.098,96 |
2.708,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.251.000,12 |
5.089.895,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.956.891,68 |
3.970.517,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
256.000,00 |
256.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.700.891,68 |
3.714.517,81 |
| B.
Rückstellungen |
564.605,61 |
585.797,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
729.502,83 |
533.579,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.251.000,12 |
5.089.895,19 |
Anhang
zum 31. Dezember
2023
A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die BOMAFA Armaturen GmbH hat ihren Sitz in Bochum.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum,
unter der HRB 471 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB und hat ihren Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2023 unter
Beachtung der handelsrechtlichen
Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die
gesetzlich in der Bilanz vorgesehenen Angaben über die
Restlaufzeiten im Anhang aufgeführt.
B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 265, 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die
Vermögens- und Schuldposten sowie die
Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen
Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet
worden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 und der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der
einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach
folgenden Grundsätzen:
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßige Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Für die planmäßige
Nutzungsdauer wurden Nutzungsdauern von 3 bis 21 Jahren
zugrunde gelegt.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis 800,00 € wurden im Jahr der
Anschaffung bzw. Herstellung gem. § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgezogen.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet.
Umlaufvermögen
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Notwendige
Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert
wurden vorgenommen. Bestandsrisiken wurden angemessen
berücksichtigt.
Die unfertigen Leistungen wurden mit den anteiligen
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten
auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Notwendige
Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert
wurden vorgenommen, Bestandsrisiken wurden angemessen
berücksichtigt.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und offen von den
Vorräten abgesetzt.
Die geleisteten Anzahlungen wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem
Nennwert bewertet. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden vorgenommen. Zur
Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine
angemessene Pauschalwertberichtigung
gebildet.
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde mit dem
Nennwert der Ausgaben vor dem Bilanzstichtag bewertet,
soweit dieser Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellt.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach den
anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels des sogenannten
Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittel.
Der Abzinsungssatz zum 31.12.2023 lag bei 1,82%
p.a. und wurde gem. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) ermittelt. Der Rententrend wurde
mit 2,0% p.a. und die Gehaltssteigerungen wurde mit 3,3%
per 01.05.2024 berücksichtigt. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G"
von Klaus Heubeck verwendet. Der Unterschiedsbetrag
gemäß § 253 Absatz 6 HGB in Form der
Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag
mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem
7-Jahresdurchschnittszinssatz beläuft sich auf
€ 1.512,79.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
soweit erforderlich bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrages berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachvehalte, die in EURO umgerechnet
wurden.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
einem Jahr oder weniger wurden zum
Devisenkassamittelkurz am Bilanzstichtag bewertet.
C. Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche aus
Steuern (T€ 27; Vorjahr: T€ 55) und solche im
Rahmen der sozialen Sicherheit (T€ 0; Vorjahr:
T€ 2 ).
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Bei der Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen
Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein
Gewinnvortrag von € 3.700.891,68 einbezogen.
Der Personalaufwand enthält Aufwendungen
für Altersversorgung in Höhe von T€ 20
(Vorjahr: T€ 20).
Der Aufwand aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellung beträgt T€ 6 (Vorjahr:
T€ 7).
D. Sonstige Angaben
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen
aus langfristen Mietverträgen (T€ 6.226) und
Leasingverträgen (T€ 19) im üblichen Rahmen.
Geschäftsführer der Gesellschaft waren
im Geschäftsjahr 2023 Herr Friederich Appelberg
und Herr Xi Zhao, Bochum .
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 48 Arbeitnehmer.
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von
€ 40.702,90 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bochum, den 14. 08.2024
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024
festgestellt.
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