Kuth Bau
GmbH
Troisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
198.241,37 |
107.884,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.140,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
196.699,00 |
107.496,50 |
| III.
Finanzanlagen |
401,87 |
384,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.642.916,60 |
1.582.111,79 |
| I.
Vorräte |
324.993,53 |
129.938,40 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
1.430.835,53 |
40.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.314.094,41 |
1.451.374,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.828,66 |
799,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.622,29 |
4.698,37 |
| D.
Aktive latente Steuern |
332.724,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.189.504,26 |
1.694.694,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
571.392,28 |
197.840,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Kapitalrücklage |
980.000,00 |
980.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
352.842,61 |
25.784,61 |
| IV.
Verlustvortrag |
910.202,56 |
926.879,47 |
| V.
Jahresüberschuss |
46.493,85 |
16.676,91 |
| B.
Rückstellungen |
277.183,00 |
269.209,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.340.928,98 |
1.227.645,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.189.504,26 |
1.694.694,67 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kuth Bau GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt
erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Unterbrechnung der Stetigkeit liegt
gemäß Art. 67 VIII 1 EGHGB nicht vor. Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Aktivierungswahlrechte wurden durch den Ansatz von latenten
Steuern ausgeübt.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 150 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Euro 150 bis Euro 1.000 mit 20 %,
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Die in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß
§ 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt (§ 274
I 2 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,575 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 450 %.
Die aktivischen
Steuerlatenzen betragen
|
Euro
|
1.054.283,00
|
|
davon entfallen auf
Verlustvorträge
|
Euro
|
1.035.811,00
|
|
Die passivischen
Steuerlatenzen betragen
|
Euro
|
525,00
|
|
Die verrechneten
Steuerlatenzen betragen
|
Euro
|
1.053.758,00
|
|
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Laufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2
HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von Euro 922.361,45 eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr (Vorjahr: Euro 417.426,38).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
Euro 410.000,00 (Vorjahr TEuro 410).
Aus der Aktivierung von
latenten Steuern bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge (§ 268 VIII
HGB) in Höhe von Euro 332.724,00.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurden nach
der PUC-Methode (Projected-Unit-Methode) gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
|
Sterbetafeln
|
Richttafeln
2005 G von Prof. Klaus Heubeck
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Stichtage
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31.12.2009
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31.12.2010
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Rechnungszins
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6,00 %
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5,15 %
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Gehaltstrend
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0,00 %
|
0,00 %
|
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|
Rententrend
|
0,00 %
|
0,00 %
|
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Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von Euro 724,00. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 I 1 EGHGB wurde
kein Gebrauch gemacht. Die Unterdeckung der
Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt daher
Euro 0,00.
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen Euro 1.354.782,71 (Vorjahr:
Euro 1.198.774,75).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen Euro 649.326,21 (Vorjahr:
Euro 722.444,21).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch
Pfandrechte besichert ist, beträgt Euro 1.499.444,16
(Vorjahr: Euro 521.821,88).
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HBG (§ 268 VII HGB):
|
Eventualverbindlichkeiten
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Sicherheiten
|
|
|
Bürgschaften
|
Euro 1.045.573,39
|
Kautionsversicherung
|
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Die Inanspruchnahme aus
Gewährleistungsbürgschaften schätzen wir
aufgrund der soliden Auftragsausführung als gering
ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung
erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor
(§ 285 Nr. 27 HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
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Herrn Heinz Kuth,
Kaufmann
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Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Troisdorf, den 6. Mai 2011
Kuth Bau GmbH
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Heinz Kuth
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- Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2011 festgestellt.
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