2-Connect
GmbH
Georgsmarienhütte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
78.139,61 |
99.359,52 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.765,00 |
12.603,00 |
| II.
Sachanlagen |
67.246,00 |
86.630,00 |
| III.
Finanzanlagen |
128,61 |
126,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
395.212,31 |
699.635,41 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
497.763,78 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
1.012.348,76 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.506,15 |
97.984,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
337.706,16 |
103.887,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.822,92 |
9.479,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
482.174,84 |
808.474,15 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
226.782,52 |
217.222,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
192.222,96 |
179.926,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.559,56 |
12.296,49 |
| B.
Rückstellungen |
79.454,34 |
87.720,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
154.495,98 |
484.488,80 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
145.173,94 |
470.421,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.322,04 |
14.067,80 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.442,00 |
19.042,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
482.174,84 |
808.474,15 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der 2-Connect GmbH
mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht
Osnabrück, HRB 203742) ist nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt
worden. Die geänderten Vorschriften des HGB durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden
angewandt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die zugrundeliegenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr
angewandt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen wurden
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m.
§ 253 Abs. 3 Sätze 1, 2 HGB nach der
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von € 410,00 wurden in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten
bewertet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
und unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die
angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten. Zur verlustfreien Bewertung sind
auf Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen
worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285
Nr. 3a HGB bestehen in branchenüblichem Umfang.
4.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6 Personen.
sonstige Berichtsbestandteile
Georgsmarienhütte, den 03. Dezember 2019
Gez. Richard Börger, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2019 festgestellt.
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