BARCLE
GmbH
Offenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
880.349,74 |
872.855,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.247,97 |
76.846,17 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
112.259,45 |
63.808,87 |
| Aktiva |
1.047.857,16 |
1.013.510,80 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.038.593,00 |
1.010.661,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.264,16 |
2.849,80 |
| Passiva |
1.047.857,16 |
1.013.510,80 |
sonstige Berichtsbestandteile
I.
Allgemeine Erläuterungen
Die Firma der Gesellschaft lautet: BARCLE GmbH
Sitz der Gesellschaft: 77654 Offenburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Handelsregisternummer: HRB 717471
Die Gesellschaft befindet sich nicht in der
Abwicklung oder Liquidation.
Hinweis der Geschäftsführung bei bilanzieller
Überschuldung
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von
€ 112.259,45 aus.
Hierbei sind die Wertpapiere des Anlagevermögens
mit maximal den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die
Kurswerte aller Wertpapiere zum Bilanzstichtag liegen um
205.072,52 EUR über dem Bilanzansatz und daraus
ergibt sich ein rechnerisch positives Kapital mit 92.813,07
EUR.
Nach Ansicht der Geschäftsführung ist die
Fortführung des Unternehmens nach den Umständen
überwiegend wahrscheinlich, weshalb eine Bewertung
unter Annahme der Unternehmensfortführung erfolgte.
Der Auftrag des Steuerberaters zur Erstellung des
Jahresabschlusses umfasste keine insolvenzrechtliche
Überschuldungsprüfung und keine Handlungen und
Maßnahmen zur Beurteilung der Annahme der
Unternehmensfortführung und erfolgte ausdrücklich
mit der Maßgabe, von der Unternehmensfortführung
auszugehen und Fortführungswerte anzusetzen.
Größenklasse nach HGB
Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des
§ 267a HGB eine Kleinstgesellschaft, da an zwei
aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei
folgenden Merkmale nicht überschritten sind:
o Bilanzsumme nicht über € 350.000
o Umsatzerlöse nicht über €
700.000
o Anzahl der Arbeitnehmer nicht über 10
Von den Erleichterungen zur Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde zumindest teilweise Gebrauch
gemacht.
Die Erleichterungen für Kleinstgesellschaften
nach § 267a HGB können nicht in Anspruch genommen
werden, da es sich bei der Gesellschaft um ein Unternehmen
handelt, dessen einziger Zweck darin besteht, Beteiligungen
an anderen Unternehmen zu erwerben sowie die Verwaltung und
Verwertung dieser Beteiligungen wahrzunehmen, ohne dass
unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung dieser
Unternehmen eingegriffen wird, wobei die Ausübung der
als Aktionär oder Gesellschafter zustehenden Rechte
außer Betracht bleibt.
Mangelnde Vergleichbarkeit von Abschlussposten
Die verschiedenen Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung sind grundsätzlich mit den
Vorjahresangaben vergleichbar. Abweichungen von diesem
Grundsatz sind gegebenenfalls direkt bei den Einzelposten
zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
waren im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht
auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen werden regelmäßig nach der
kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen
Nutzungsdauer bemessen. Bewegliche Anlagegüter werden
- soweit steuerlich zulässig - auch degressiv
abgeschrieben. Die Umstellung von der degressiven
Abschreibung auf die lineare Verteilung des Restwertes
über die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem
der Übergang zu einer höheren Abschreibung
führt.
Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 250 bzw. bis
€ 150 für Anschaffungen vor 01.01.2018
wurden im Anschaffungsjahr in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert.
Soweit für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
€ 1.000 ein steuerlicher Sammelposten nach §
6 IIa EStG gebildet wurde, kann der tatsächliche
Bestand hiervon abweichen. Ein solcher steuerlicher Posten
wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich
übernommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis € 800 bzw. bis
€ 410 für Anschaffungen vor 01.01.2018 kann
in einzelnen Jahren von dem Wahlrecht zum Sofortabzug als
Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht worden
sein. Ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG
wurde dann insoweit nicht gebildet.
Selbst geschaffene Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
Selbst hergestellte Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert.
Abschreibung eines entgeltlich erworbenen
Geschäftswertes
Ein entgeltlich erworbener Geschäftswert ist
nicht vorhanden.
Finanzanlagen
Finanzanlagen wurden soweit vorhanden zu den
Anschaffungskosten bzw. dem Rückzahlungsbetrag oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handels- und
Fertigwaren und Grundstücke im Umlaufvermögen
waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen,
daher entfallen weitere Angaben hierzu.
Selbst hergestellte Handels- und Fertigwaren waren
zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher
entfallen weitere Angaben hierzu.
In Ausführung befindliche Aufträge waren
zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher
entfallen weitere Angaben hierzu.
Soweit Vorräte zu Herstellungskosten angesetzt
wurden, sind Verwaltungskosten, Aufwendungen für
soziale Einrichtungen, Aufwendungen für freiwillige
soziale Leistungen, Aufwendungen für
Altersvorsorgeleistungen des Betriebs sowie
Fremdkapitalzinsen nicht in die Bewertung einbezogen
worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert
um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Soweit vorhanden sind Fremdwährungsforderungen
zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum
niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
keine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Wertpapiere im Umlaufvermögen
Der Ansatz erfolgt soweit vorhanden zu den
Anschaffungskosten und gegebenenfalls zum niedrigeren
Kurswert zum Bilanzstichtag.
Flüssige Mittel
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum
Nennbetrag.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei
Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II
HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen
wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
Soweit vorhanden sind
Fremdwährungsverbindlichkeiten zum Kurs am Tag des
Geschäftsvorfalls oder zum höheren Kurs am
Bilanzstichtag umgerechnet.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen wurden, sind diese zur
entsprechenden Bilanzposition erläutert,
begründet und die Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit
gegenüber dem Vorjahr
Die Darstellung des Jahresabschlusses ist
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden.
Zusatzangaben zur Vermittlung der tatsächlichen
Lage
Wesentliche
(mit Auswirkungen von 10% auf das Jahresergebnis, 5% auf
die Bilanzsumme oder 10% auf wichtige Einzelposten des
Jahresabschlusses) zu berichtende Einflussfaktoren zur
Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage, positiv wie negativ, sind, soweit vorhanden,
entweder folgend oder bei den einzelnen betroffenen
Positionen erläutert.
Unter diesem Punkt zu berichten wären
beispielsweise wesentliche Steuerwirkungen aus
Sonder-/Ergänzungsbilanzen, nicht ausgewiesene
Teilgewinnrealisierungen aus langfristiger Fertigung,
Vorteilsausgleiche zu den unten berichteten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen oder nicht in den
Rückstellungen ausgewiesene Verpflichtungen aus deren
zeitanteiliger Ansammlung, ebenso einmalige
Sonderaufwendungen oder -erlöse, Vorteile aus
Gestaltungen oder einmalige Realisierungen von stillen
Reserven oder Verlusten.
Solche Positionen sind im Geschäftsjahr nicht
gegeben.
III.
Erläuterungen zu Posten der Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen in Höhe von € 0,00
(Vorjahr = € 0,00).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Ausleihungen und Forderungen nach § 42 III GmbHG
bestehen wie folgt.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von insgesamt
€ 0,00
(Vorjahr = € 0,00). Diese sind in der Bilanz
unter der Position
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Eigenkapital
Die Bilanz wurde gemäß § 268 I
HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der in der Position
Bilanzgewinn enthaltene Verlustvortrag beträgt
€ 88.808,87
(Vorjahr = € 9.742,41).
Pensionsrückstellungen und ähnliche
Verpflichtungen
Es liegen keine Pensionsverpflichtungen vor, die
gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht passiviert
sind.
Verbindlichkeiten
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben
€ 9.264,16
(Vorjahr = € 2.849,80) eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben
€ 0,00
(Vorjahr = € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr
als 1 und bis zu 5 Jahren.
Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben
€ 0,00
(Vorjahr = € 0,00) eine Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren.
Durch Pfandrechte sind von dem Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert.
Durch eigene Hypotheken/Grundschulden sind von dem
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0,00 gesichert.
Darüber hinaus bestehen zu den
Verbindlichkeiten, insbesondere denen aus Lieferungen und
Leistungen, im üblichen Umfang branchenübliche
Eigentumsvorbehalte oder kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen
wie folgt.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt
€ 0,00
(Vorjahr = € 324,76). Diese sind in der Bilanz
unter der Position
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB
(Planvermögen)
Es wurden im Geschäftsjahr
(wie im Vorjahr) keine Verrechnungen von dem Zugriff
aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und
Posten der Passivseite vorgenommen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht
vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Über die nicht in der Bilanz enthaltenen
Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB ist
nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB als kleine Gesellschaft
nicht zu berichten. Damit entfallen auch die weiteren
Angaben zu diesen Geschäften nach § 285 Nr. 3a
HGB.
Solche Angaben beträfen beispielweise
Verpflichtungen mit wesentlichem Einfluss auf die
Finanzlage aus Miet-, Pacht oder Leasingverträgen,
schwebenden Geschäften, öffentlich-rechtlichen
Verpflichtungen, zwangsläufigen Folgeinvestitionen,
unabwendbaren Großreparaturen oder aus sonstigen
Verpflichtungen, denen sich das Unternehmen nicht einseitig
entziehen kann. Hierzu erfolgen daher keine Angaben in
diesem Anhang.
IV.
Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Aufgliederung zusammengefasster Posten
In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge" sind Erträge aus der Abzinsung bspw. von
unverzinslichen Verbindlichkeiten oder von als Zinsertrag
verbuchten Abzinsungsbeträgen zu Rückstellungen
mit € 0,00
(Vorjahr = € 0,00) enthalten.
In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche
Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Abzinsung bspw. von
unverzinslichen Forderungen oder der Zinsanteil aus der
Zuführung zur Pensionsrückstellung mit €
75.386,00
(Vorjahr = € 74.842,00) enthalten.
In dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge"
sind Gewinne aus der Währungsumrechnung mit €
0,00
(Vorjahr = € 0,00) enthalten.
In dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen"
sind Verluste aus der Währungsumrechnung mit €
0,00
(Vorjahr = € 0,00) enthalten.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Anlagevermögen
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens enthalten
außerplanmäßige Abschreibungen mit €
23.513,45
(Vorjahr € 10.600,24).
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
von außergewöhnlicher Größenordnung
oder außergewöhnlicher Bedeutung fielen im
Geschäftsjahr über den vorangehenden Punkt
"Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Anlagevermögen" hinaus nicht an.
Aufwands-/Ertragsposten, die anderen
Geschäftsjahren zuzurechnen sind
Aufwands- und Ertragsposten, die einem anderen
Geschäftsjahr zuzurechnen sind, fielen im
Geschäftsjahr nicht an bzw. waren lediglich von
untergeordneter Bedeutung.
V.
Sonstige Angaben
Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer, Aufsichtsräte,
Beiräte
An die Gruppe der Mitglieder von
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder
ähnlicher Einrichtungen wurden zum Bilanzstichtag
keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen
gewährt.
Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente
Es wurden keine Vermögensgegenstände,
Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen
zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB
zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich
beschäftigt: 0 Personen
.
Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB
In der Bilanz sind folgende einer
Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB
unterliegende Beträge ausgewiesen:
Geschäftsjahr
Vorjahr
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
-
-
Gesamtbetrag aktive latente Steuern
-
-
Die Anschaffungskosten übersteigender Zeitwert
des Planvermögens, 246 II S. 2 HGB
-
-
- passive latente Steuer hierzu
-
-
Pensionsrückstellung auf Basis
Durchschnittszinssatz für 7 Jahre
1.101.542
1.097.251
abzüglich
Pensionsrückstellung auf Basis
Durchschnittszinssatz für 10 Jahre
1.031.593
1.004.161
Gesamtbetrag nach § 268 VIII HGB
69.949
93.090
Baden-Baden, den 14.03.2023
Ernst-Albrecht Rade, Gabriele Rade
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2023 festgestellt.
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