Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 225896
Registered
9/13/2004
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Beteiligung an Gesellschaften aller Rechtsformen und die Übernahme der Geschäftsführung und der Vertretung sowie der unbeschränkten Haftung bei solchen Gesellschaften

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Robert Hoog
since 5/22/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Viehweg 33, 70771 Leinfelden-Echterdingen
€623,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

FINA Management GmbH

Leinfelden-Echterdingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

0,00

0,00

III. Finanzanlagen

101.829,71

62.890,75

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0,00

0,00

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2,44

39,90

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Aktiva

101.832,15

62.930,65



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-7.728,36

-5.774,81

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-1.241,71

-1.953,55

B. Rückstellungen

1.000,00

1.500,00

C. Verbindlichkeiten

84.802,22

44.159,01

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

101.832,15

62.930,65

ANHANG

A. § 284 Absatz 2 Nummer 1 HGB

Erläuterungen zu den

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Handelsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Absatz 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden als Sammelposten aktiviert und auf fünf Jahre abgeschrieben

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Teilwerten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die Vorschriften des HGB sowie des GmbHG beachtet.

Bei der Aufstellung des Anhangs wurde teilweise von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

B. § 284 Absatz 2 Nr. 2 HGB

EURO-Umrechnung

Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht überschreitet.

C. § 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB

Abweichung von

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von den unter Punkt A erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde in diesem Wirtschaftsjahr nicht abgewichen.

D. § 284 Absatz 2 Nr. 4 HGB

Pauschalbewertung des Vorratsvermögens

Das Vorratsvermögen wurde einzeln mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Teilwerten bewertet. Auf Grund der Einzelbewertung war eine Pauschalbewertung des Vorratsvermögens nicht vorzunehmen.

E. § 284 Absatz 2 Nr. 5 HGB

Einbeziehung von Zinsen für

Fremdkapital in die Herstellungskosten

In die Herstellungskosten werden jeweils die Einzel- und Gemeinkosten der Material- und Fertigungskosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung und der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung des Wirtschaftgutes veranlasst ist, einbezogen. Der Herstellungskostenbegriff entspricht damit § 255 Absatz 2 HGB. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

F. § 285 Nr. 1 HGB

Verbindlichkeiten

Die Kapitalgesellschaft schuldet keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte abgesichert.

G. § 285 Nrn. 2 bis 8a HGB

Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht überschreitet.

H. § 285 Nr. 8b HGB

Personalaufwand

Im Berichtszeitraum sind keine Personalkosten angefallen.

I. § 285 Nr. 9a und b HGB

Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht überschreitet.

J. § 285 Nr. 9c HGB

Gesellschafterdarlehen

Die Kapitalgesellschaft hat ihrem Gesellschafter Robert Hoog keine Darlehen gewährt.

K. § 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Robert Hoog (Aufsichtsrat).

L. § 285 Nr. 11 HGB

Anteile an anderen Unternehmen

Die Kapitalgesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt.

M. § 285 Nr. 12 HGB

Sonstige Rückstellungen

Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht überschreitet.

N. § 285 Nr. 13 HGB

Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Die Kapitalgesellschaft schreibt keinen Geschäfts- oder Firmenwert ab.

O. § 285 Nr. 14 HGB

Konzernabschluss

Die Kapitalgesellschaft ist weder Organgesellschaft noch Organträger.

P. § 285 Nr. 15 HGB

Personenhandelsgesellschaften

Das Berichtsunternehmen ist keine Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 264 a Absatz 1 HGB.

 

Robert Hoog

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.01.2013

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