Metall Contor GmbH
Altenwall 6, 28195 Bremen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Uwe Niederprüm since 1/13/2026 | Managing Director |
Steffen Tingelhoff since 5/27/2025 | Managing Director |
Rainer Reichardt since 10/19/2016 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Metall Contor GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Metall Contor GmbHA. Grundlagen des UnternehmensDie Metall Contor GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Geschäftsführer sind André Wedemeyer und Holger Diethelm. Sie vertreten die Gesellschaft nach außen. Alleinige Gesellschafterin ist die Cordes & Graefe KG. Die Gesellschaft ist Teil der Firmengruppe Cordes & Graefe. Die Gesellschaft fungiert als Zentraleinkaufsgesellschaft für Metallprodukte innerhalb der Firmengruppe. Das Warensortiment wird somit ausschließlich an Unternehmen der Firmengruppe Cordes & Graefe veräußert. Der Sitz der Metall Contor GmbH befindet sich in Bremen. B. GeschäftsverlaufDie Umsatzerlöse der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 15.464 T€ gesunken. Einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Umsatzes und des Materialaufwands haben die Rohstoffpreise für Metall. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres 2023 neun Mitarbeiter nach § 285 Nr. 7 HGB (ohne Auszubildende). Ertragslage Die Ertragslage stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 126 T€ gestiegen . Ursächlich hierfür ist die Einstellung eines zusätzlichen Arbeitnehmers sowie individuelle Gehaltsanpassungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich zum Vorjahr um 263 € reduziert, weil im Vorjahr eine außergewöhnliche Berechnung für Serviceleistungen eines Verbundunternehmens erfolgte. C. FinanzlageDie Kapitalstruktur der Gesellschaft stellt sich im Zwei-Jahres-Vergleich wie folgt dar:
Die Eigenkapitalquote beträgt 73,7 % (Vorjahr: 60,1 %). Das langfristige Fremdkapital betrifft Pensionsverpflichtungen in Höhe von 794 T€ und das mittelfristige Fremdkapital einen Vermögensbildungsvertrag in Höhe von 4 T€. Alle übrigen Verbindlichkeiten (zum Bilanzstichtag insgesamt 6.795 T€) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Hierunter fallen auch die sonstigen Rückstellungen und die Verbindlichkeiten aus Steuern. Eine Inanspruchnahme von Kontokorrentlinien oder langfristigen Darlehen war nicht notwendig. Durch Einbindung in die Kontokorrentfinanzierung der Firmengruppe Cordes & Graefe war die Liquidität des Unternehmens jederzeit zusätzlich gesichert. D. VermögenslageDie Vermögenslage stellt sich im Zwei-Jahres-Vergleich wie folgt dar:
Die Vorräte haben sich einhergehend mit der Umsatzentwicklung um 1.370 T€ verringert. Der Bestand an Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen hat sich um insgesamt 504 T€ erhöht. Die liquiden Mittel stehen bei 0,00 €, weil wir in das Cashpooling der Firmengruppe Cordes & Graefe eingebunden sind und kein Festgeld, wie im Vorjahr, über das Jahresende angelegt haben. E. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtWir vermarkten unser Warensortiment als Großhändler ausschließlich an Unternehmen der Firmengruppe Cordes & Graefe. Das Unternehmen verfügt über eine angemessene Ausstattung mit Eigenkapital. Bankkredite und Gesellschafterdarlehen sind jederzeit verfügbar, sodass ein Liquiditätsrisiko nicht gegeben ist. Ein Risiko von Forderungsverlusten ist praktisch auszuschließen, da es sich bei den vorhandenen Forderungen ausschließlich um Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt. Operative Risiken sehen wir durch übliche Versicherungsabschlüsse als abgedeckt an. Weitere Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, bestehen derzeit nicht. Die anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der Ukraine und Russland können zu Lieferengpässen führen. Unsere Vermögens- und Finanzlage beurteilen wir weiterhin als stabil. Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2024 ein Betriebsergebnis auf Vorjahresniveau. Die Geschäftsleitung dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit, für ihren persönlichen Einsatz sowie ihren Beitrag zum Gesamterfolg des Unternehmens.
Bremen, den 6. Mai 2024 Holger Diethelm, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Metall Contor GmbHI. UnternehmensangabenDer Sitz der Gesellschaft ist Bremen. Sie ist beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 28901 HB im Handelsregister eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB auf. III. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie auf den vorangegangenen Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich stetig beibehalten worden. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Erworbene abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen angesetzt, die unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen werden. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt der Ansatz zum beizulegenden Wert, soweit dieser niedriger ist. Für abnutzbare Sachanlagen werden Nutzungsdauern von ein bis drei Jahren zugrunde gelegt. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungswerten von unter 250,00 € werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 250,00 € bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Altbestände werden planmäßig fortgeführt. Die Abschreibungen auf die Zugänge der Geschäftsjahre 2021 und 2022 werden jeweils linear, oder soweit möglich, degressiv vorgenommen. Im Falle der degressiven Abschreibung erfolgt ein Wechsel auf die lineare Methode, sobald die Abschreibungen nach dieser Methode höher wären. Der Warenbestand ist zum Bilanzstichtag durch eine körperliche Bestandsaufnahme erfasst worden. Die Bewertung der Waren erfolgt nach der LIFO-Methode für alle Handelssortimente. Das LIFO-Verfahren kommt als Perioden-LIFO-Verfahren mit Gruppenbildung nach § 240 Abs. 3 und 4 i.V.m. § 256 HGB zur Anwendung. Die vom Handelsrecht vorgeschriebenen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei der Anwendung des LIFO-Verfahrens, insbesondere branchenübliche Gruppenbildung unter Beachtung der Gleichartigkeit der einbezogenen Vermögensgegenstände, werden beachtet. Für alle Bestände wird das Niederstwertprinzip beachtet. Soweit der beizulegende Wert nach § 253 Abs. 4 HGB (Abschläge für Erlösschmälerungen, gesunkene Wiederbeschaffungskosten oder andere Wertminderungen) niedriger ist als der Gruppenwert nach LIFO bzw. Anschaffungswert, wird dieser Wert der Bewertung zugrunde gelegt. Die Bewertung der Forderungen erfolgt zum Nominalwert abzüglich Wertberichtigungen. Verbleibende Risiken, Zinsverluste sowie Mahn- und Einzugskosten werden durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bewertet. Liquide Mittel sind zu Nennwerten bewertet. Aufgrund unterschiedlicher Wertansätze von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie von Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz ergeben sich latente Steuern . Sich insgesamt ergebende aktive latente Steuern werden in Ausübung des Aktivierungswahlrechtes in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Die Bewertung wurde mit dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz in Höhe von 15,81 % vorgenommen. Die Rückstellungen für Pensionen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G des Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Sie werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Es werden jährliche Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von 2,20 % zugrunde gelegt. Die Steuerrückstellungen betreffen die voraussichtlichen Gewerbesteuernachzahlungen des Berichtsjahres und des Vorjahres. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. IV. Angaben zur BilanzDie Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt ( Anlagenspiegel). Dort werden auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres vermerkt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 26.476 T€ (Vorjahr: 23.935 T€). In den Forderungen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.101 T€ (Vorjahr: 4.339 T€) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 26.215 T€ (Vorjahr: 22.779 T€) enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 1 T€). Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten, wie im Vorjahr, ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 7 T€ (Vorjahr: 1.024 T€). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte besichert. I. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse werden im Inland erzielt und entfallen ausschließlich auf Umsätze mit Gruppenunternehmen. Der Aufwand für Altersversorgung setzt sich aus der Zinskomponente einschließlich des Effekts aus der Veränderung des Zinssatzes (13 T€), die unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen wird, und dem Dienstzeitaufwand (40 T€), der unter dem Personalaufwand ausgewiesen wird, zusammen. II. Sonstige AngabenDie finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen zum 31. Dezember 2023 betragen 21 T€, die vollständig auf verbundene Unternehmen entfallen. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten. Im Geschäftsjahr 2023 sind durchschnittlich neun Arbeitnehmer (Vorjahr: acht) beschäftigt gewesen. Die Gesellschaft verfügt ausschließlich über angestellte Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung durch Kaufmann André Wedemeyer, Bremen, und Kaufmann Holger Diethelm, Halbergmoos. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Firmengruppe Cordes & Graefe, Bremen, ein verbundenes Unternehmen .
Bremen, den 6. Mai 2024 Holger Diethelm, Geschäftsführer "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Metall Contor GmbH, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Metall Contor GmbH, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Metall Contor GmbH, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern reusltierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Bremen, den 24. Mai 2024 MW/Hae/rw Westprüfung
Emde GmbH & Co. KG
Wesemann, Wirtschaftsprüfer Hänsel, Wirtschaftsprüferin Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.9.2024. |
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