Master Data

Registry
Register court Ansbach HRB 5874
Registered
7/11/2014
Industry
Activities of holding companiesManufacture of plastic packing goodsEngineering activities for technical building equipment
Purpose
Gegenstand geändert, nun: Die Projektierung von Systemböden.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Werner Gnida
since 7/1/2021
Managing Director
Alexandr Kovtun
since 7/1/2021
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

91567 Herrieden
€8,333
33.33%
91522 Ansbach
€8,333
33.33%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

TERRA Raumtechnik GmbH

Aurach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 184.735,00 185.017,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14,00 13.659,00
II. Sachanlagen 184.671,00 171.308,00
III. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 2.262.309,46 1.318.318,34
I. Vorräte 214.620,10 214.620,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.098.402,91 1.102.636,53
davon gegen Gesellschafter 655.695,72 621.512,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 949.286,45 1.061,71
Aktiva 2.447.044,46 1.503.335,34
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.717.939,32 858.866,07
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 205.781,77 205.781,77
III. Bilanzgewinn 1.487.157,55 628.084,30
davon Gewinnvortrag 628.084,30 325.552,32
B. Rückstellungen 148.526,18 139.360,08
C. Verbindlichkeiten 580.578,96 505.109,19
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 287.453,96 94.484,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 293.125,00 410.625,00
Summe Passiva 2.447.044,46 1.503.335,34

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die TERRA Raumtechnik GmbH hat ihren Sitz in Aurach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amts­ge­richt Ansbach unter der Nummer HRB 5874.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der TERRA Raumtechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Bilan­zierungs- und Bewer­tungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Um­setzungsgeset­zes (BilRUG) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergän­zend zu die­sen Vor­schrif­ten wa­ren die Re­ge­lun­gen der Unternehmenssatzung zu beachten.

Die TERRA Raumtechnik GmbH weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalge­sell­schaft nach § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Der Gliede­rung der Bi­lanz so­wie der Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung lie­gen die Vor­schrif­ten der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) zu­grunde.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 14 Arbeitnehmer beschäftigt.

II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS-  UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und Abschreibungsmethoden wurden unverändert bei­behalten. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden angewandt:

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und werden, so­weit ab­nutz­bar, linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst erstellte immate­rielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutz­bar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Abschreibungen wur­den dabei ab dem Mo­nat des Zugangs zum Anlagevermögen pro rata temporis berechnet und linear vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 EUR wurden im Zu­gangsjahr voll als Aufwand erfasst. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 250,00 EUR bis 800,00 EUR wurden analog zu § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr ebenfalls voll als Auf­wand erfasst und separat in das Anlageverzeichnis aufgenommen.

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten lt. Inventur zum 31.12.2023 bewertet. Wert­be­richtigun­gen wurden nicht vorgenommen. Unfertige und in Ausführung befindliche Leistungen sind zu Her­stel­lungs­ko­sten be­wer­tet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder dem am Bilanz­stichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Ein­zel- bzw. Pau­schal­ri­si­ken und For­de­rungsausfälle wur­den ggf. durch Wert­be­rich­ti­gun­gen berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Be­ur­tei­lung not­wen­di­gen Er­füllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und unge­wis­sen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Kos­ten- und Preissteige­run­gen einbezogen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des vom Rechtsvorgänger in 2008 entgeltlich erworbenen Ge­schäfts- oder Firmenwerts beträgt 15 Jahre. Die Gründe, die für die Annahme dieser Nutzungdauer spre­chen, sind die Tat­sache, dass sämtliche Geschäftsbeziehungen, der Kundenstamm, das gesamte Know-How der lang­jäh­ri­gen Mitarbeier, etc., miterworben wurden.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten in Höhe von 655.695,72 EUR Forderun­gen gegen­über den Gesellschaftern.

Weitere Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

3. Eigenkapital

Im Bilanzgewinn von 1.487.157,55 EUR ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 628.084,30 EUR enthalten.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Personalkosten (30 TEUR), Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (3 TEUR), Rückstellungen für Berufsgenossenschaftsbeiträge (2 TEUR) sowie Rück­stel­lun­gen für Rech­nungs­le­gungs­ko­sten für den Be­richts­zeit­raum (10 TEUR).

5. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind nachfolgend dargestellt.

mit einer Restlaufzeit

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Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag TEUR
bis zu 1 Jahr TEUR
mehr als 1 Jahr TEUR
gegenüber Kreditinstituten


442

149

293
aus Lieferungen und Leistungen
49


49

0

sonstige

14


14

0

Summe
505


212

293



Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gesetzlich entstehende und bran­chen­üb­liche Sicherheiten in üblicher Höhe.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 10.822,33 EUR Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten. Verbind­lich­kei­ten aus sozia­ler Sicherheit bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Es bestand keine Verbindlichkeit gegenüber den Geschäftsführern bzw. Gesellschaftern.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-  UND VERLUSTRECHNUNG

Im Personalaufwand sind keine Aufwendungen für Altersversorgung enthalten.

Bei den periodenfremden Aufwendungen handelt es sich um die IHK-Beiträge für 2016 und 2020 von ins­gesamt 1.110,96 EUR.

V. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE GESCHÄFTE

Es ist jährlich ein Pachtzins von derzeit 46.800,00 EUR für das Betriebsgrundstück in Aurach zu entrichten.

Weitere sonstige Haftungsverhältnisse oder finanzielle Verpflichtungen sowie nicht in der Bilanz enthaltene Ge­schäfte gem. § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

VI. NACHTRAGSBERICHT

Es fanden keine Ereignisse zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung der Bilanz statt, die wesentlich für die Finanz-, Vermögens- oder Ertragslage waren und nicht Eingang in diesen Jahresabschluss gefunden haben.

VII. SPEZIELLE ANGABEN ZU ORGANMITGLIEDERN / GESELLSCHAFTERN

Geschäftsführung ab 09.03.2022: Werner Gnida, Alexandr Kovtun 

Bezüglich der Geschäftsführerbezüge wird von der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch ge­macht.

Den Organmitgliedern oder Gesellschaftern wurden im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite ge­währt. Haf­tungs­ver­hält­nis­se für Organmitglieder oder Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile


Aurach, im März 2025

Werner Gnida                                                                              
Geschäftsführer            

Alexandr Kovtun                                                               Geschäftsführer       


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.

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