SHN
Feinblechtechnik GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.450,82 |
60.739,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
48.348,82 |
60.637,82 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.005.486,00 |
985.578,35 |
| I.
Vorräte |
920.462,08 |
849.186,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.141,02 |
48.617,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.882,90 |
87.774,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
582,50 |
241,66 |
| Aktiva |
1.054.519,32 |
1.046.559,83 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
95.903,48 |
111.754,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
86.189,64 |
1.172,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.850,75 |
-85.017,22 |
| B.
Rückstellungen |
43.150,63 |
60.601,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
915.465,21 |
874.204,51 |
| Passiva |
1.054.519,32 |
1.046.559,83 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die SHN Feinblechtechnik GmbH hat ihren Sitz in
München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 63317 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt ( §§ 265 ff HGB).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen (§
253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB).
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von
800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen (Genossenschaftsanteile) zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 3 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 4
HGB) angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewenden
(§ 256 S. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden gem. § 253 Abs. 1
HGB zu Nominalwerten angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden bis zum
Bilanzstichtag getätigte Ausgaben angesetzt, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
15.062,50 EUR (Vorjahr: 15.062,50 EUR).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken und Besicherungen
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben zu den
Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel
(Restlaufzeiten und Sicherheiten) zusammengefasst. Der
Verbindlichkeitenspiegel ist als Anlage 1 diesem Anhang
beigefügt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
211.760,39 EUR (Vorjahr: 169.187,76 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
703.704,82 EUR (Vorjahr: 705.016,75 EUR).
Der darin enthaltene Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt 467.906,17 EUR (Vorjahr:
415.696,19 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 4.431,28 EUR.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Eigentumsvorbehalte
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 832.758,97 EUR
(Vorjahr: 788.681,53 EUR).
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 25.
sonstige Berichtsbestandteile
München, den
19.07.2023
SHN Feinblechtechnik GmbH
………………………………..
gez.
Stefan Bachmaier
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2023
festgestellt.
|