Wolter Invest und Projekt GmbH
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| Name | Role |
|---|---|
Antonino Ferro since 1/7/2019 | Liquidator |
Official financial statements and annual reports
Satmedia GmbHKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Satmedia GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Verrechnungsvorschriften nach § 246 HGB wurden beachtet. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde einzeln zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Selbstständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurden bis 2009 zu einem Sammelposten zusammengefasst und werden gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Insofern wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden davon abweichend ab 2010 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzipes angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennwert bilanziert. Liquide Mittel wurden mit den Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten. Die Grundsätze der Bilanzidentität sind gewahrt. Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind am Bilanzstichtag gemäß § 256 a HGB bewertet. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Aktive latente Steuern Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn. Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht. Pensionsrückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellung wurde mit dem gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Pensionsrückstellungen wurden durch ein externes Gutachten mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf Basis eines Rechnungszinses von 6,0 %, eines Rententrends von 1,50 % sowie den biometrischen Rechnungsgrundlagen gem. der Richttafeln von Prof. Klaus Heubeck 2005 G angesetzt. Fluktuationswahrscheinlichkeit und Anwartschaftstrend wurden nicht berücksichtigt. Auf Grund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 1. Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 47.886,00 EUR, der gem. Art. 67 1 S. 1 EGHGB bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wird ein Teilbetrag von 3.226,00 EUR zugeführt. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen betragen zum Bilanzstichtag 367.757,00 EUR. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Der Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte wurde durch externes Gutachten festgestellt. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Gewinnvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Geschäftsführer während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren: Antonino Ferro, Geschäftsführer Gioacchino Argentiero, Geschäftsführer Es wurde von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Karlsruhe, den 28.06.2013 Antonino Ferro, Geschäftsführer Gioacchino Argentiero, Geschäftsführer bis 27.02.2013 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2013 festgestellt. |
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